Der Anspruch auf Rente ist grundsätzlich abhängig vom Hinzuverdienst im Monat des Rentenbezuges. Einkünfte vor Rentenbeginn sind daher ohne Einfluss.
Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht übersteigt.
Im Laufe eines Kalenderjahres darf jedoch die maßgebende Hinzuverdienstgrenze zweimal überschritten werden, und zwar jeweils bis zum Doppelten des jeweiligen Betrages, ohne dass der Rentenanspruch dadurch berührt wird.