Ich möchte mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte beantragen und frage mich gerade, welche Einkommen (-Arten) bei den Hinzuverdienstgrenzen eigentlich berücksichtigt werden? Zählen z.B. auch Kapitaleinkünfte? Vermietung und Verpachtung? Gewinne aus selbständiger Tätigkeit? Falls ja, wie wird das genau berechnet? Was zählt? Einkünfte oder zu verst. Einkommen?
Gibt es irgendwo eine Stelle, wo man diese Regeln schwarz auf weiss nachlesen kann?
Danke und Gruß, Hunert
02.12.2013, 12:23
von
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Die Hinzuverdienstregelungen ergeben sich aus § 34 SGB VI http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6_34G1
Arbeitsentgelt § 14 SGB IV http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB4_14G1
Arbeitseinkommen § 15 SGB IV http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB4_15G1
Gesamteinkommen § 16 SGB IV http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB4_16G1
02.12.2013, 13:12
von
Hubert
Vielen Dank schon einmal für die Links!
Wenn ich das richtig verstanden habe, rechnen also zum Hinzuverdienst nur Einkommen aus einer "Beschäftigung" (egal ob selbständig oder angestellt).
Demnach würden Einkünfte aus Vermietung und Verpachrung, sowie Kapitaleinkünfte nicht berücksichtigt werden.
Habe ich das richtig verstanden ?
Gruß, Hubert
02.12.2013, 13:25
von
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Bei Vermietung und Verpachtung muss es auch so im Steuerbescheid stehen.