hallo, ich darf nächstes jahr mit 60 und 18% abschlag in rente nach atz.
man möchte mir eine solaranlage für das efh verkaufen mit dem ziel der stromeinspeisung ins netz.
frage: 1. ist der erlös rentenschädlich hinsichtlich der 400€ hinzuverdienstgrenze?
2. ist er sozialversicherungspflichtig wie vbl-rente bzw. wird zusammengerechnet?
3. wird er als einkommen im falle einer witwenrente gewertet?
brauche schnelle antworten, der vertreter kam gestern(sonntags) hausieren und beratungsfermin ist schon mittw.
danke und mfg f.