Bitte klären Sie zunächst über Finanzamt oder Steuerberater, wie diese Einnahmen steuerlich bewertet werden.
Handelt es sich um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, spielt das hinsichtlich der Altersrente keine Rolle und bei einer Hinterbliebenenrente nur bei "neuem Recht" (z.B. Heirat ab 2002).
Bewertet das Finanzamt das Einkommen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, so sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
In diesem Fall sollten Sie das auch mit dem Arbeitgeber klären, in wie weit Sie in der ATZ selbständig tätig sein dürfen.