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hinzuverdienst bzw. einkommen rentenrechtlich

von atz-ler10.08.2009 | 06:09
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2 Antworten

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hallo, ich darf nächstes jahr mit 60 und 18% abschlag in rente nach atz. man möchte mir eine solaranlage für das efh verkaufen mit dem ziel der stromeinspeisung ins netz. frage: 1. ist der erlös rentenschädlich hinsichtlich der 400€ hinzuverdienstgrenze? 2. ist er sozialversicherungspflichtig wie vbl-rente bzw. wird zusammengerechnet? 3. wird er als einkommen im falle einer witwenrente gewertet? brauche schnelle antworten, der vertreter kam gestern(sonntags) hausieren und beratungsfermin ist schon mittw. danke und mfg f.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte klären Sie zunächst über Finanzamt oder Steuerberater, wie diese Einnahmen steuerlich bewertet werden.

Handelt es sich um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, spielt das hinsichtlich der Altersrente keine Rolle und bei einer Hinterbliebenenrente nur bei "neuem Recht" (z.B. Heirat ab 2002).

Bewertet das Finanzamt das Einkommen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, so sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

In diesem Fall sollten Sie das auch mit dem Arbeitgeber klären, in wie weit Sie in der ATZ selbständig tätig sein dürfen.

1 Antworten

König Kundeam 10.08.2009 | 09:38
Hallo atz-ler, lassen Sie sich doch von dem Verkäufer nicht drängeln - es gibt auch noch am Donnerstag Solaranlagen zu kaufen... Und überhaupt: Angeblich sind Sonnenkollektoren wirtschaftlicher als Photovoltaik-Anlagen, wie sie ihnen der Vertreter anscheinend verkaufen will (einfach mal googeln oder bei wikipedia nachschauen). Ich würde mir auf jeden Fall von verschiedenen Unternehmen Angebote einholen - und vor allem die verschiedenen Arten der Nutzung der Sonnenenergie erläutern lassen! Grüße, König Kunde
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