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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Martin18.04.2021 | 10:17
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2 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin 64 jahre alt, wenn mein Hienzuverdienst von 46060 Euro überschritten wird, zum Beispiel um 20000 Euro, wird mir meine Rente um einen Betrag X gekürzt. Wird mir dieser gekürzte Betrag meiner Rente als Rentenpunkte gutgeschrieben oder ist dieser Betrag der mir abgezogen wird verloren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

zu beachten ist zunächst, dass die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € nur für das Jahr 2021 gilt. Ab 2022 gilt nach aktueller Rechtslage wieder die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 €. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Altersrente gekürzt oder es besteht sogar gar kein Anspruch mehr auf die Altersrente. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt dazu verdienen.

Wenn Ihre Altersrente aufgrund einer Beschäftigung gekürzt wird, sind Sie weiterhin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und zahlen Beiträge. Diese wirken sich dann ab Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze auf Ihre Rente aus.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W°lfgangam 18.04.2021 | 20:53
Hallo Martin, natürlich ist der gekürzte Rentenbetrag nicht verloren, er wird nur noch nicht ausgezahlt, weil die überschrittene Hinzuverdienstgrenze nur zu einer Teilrente führt ...der nicht gezahlte Teil kommt 'später' dazu. Die volle Rente erhalten Sie dann, wenn die Hinzuverdienstgrenze im nächsten Jahr/2022 wieder eingehalten wird. Sollte es auch hier zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (voraussichtlich wieder die 6.300 €) kommen, wird eine neue Teilrente festgesetzt. Wenn Sie dann - bei weiterhin Dauerbeschäftigung *) - die Regelaltersgrenze erreichen, gibt es die volle Rente + auch zusätzlich die aus den bis dahin zurückgelegten Beitragszeiten zusätzlichen Rentenansprüche ontop. *) Lassen Sie sich dazu beraten, falls Sie in 2022 noch voll arbeiten, Ihre voraussichtlich ab 2022 eingestellte Rente ab vermeintlich 01.07.2022 wieder als Teilrente beginnen zu lassen. Gruß w.
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