Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn es klingelt ist Essensausgabe.Das von Ihnen aufgeworfene "Problem" gibt es in der Realität gar nicht. Leider ist nur nicht jedem bekannt, dass bei Einhaltung der 450 EUR - Grenze unterstellt wird, dass die Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird. Es ist auch zulässig, an weniger Tagen länger zu arbeiten. Maßgeblich für die Beurteilung ist nämlich die theoretische Betrachtung. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise), nicht die tatsächliche Arbeitszeit. Das kann auch jeder Nachlesen. Hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…Beachten Sie mal bitte den letzten Satz der DRV zu ihren Arbeitsanweisung, vielleicht merken Sie dann auch mal was : Die rechtlichen Arbeitsanweisungen sind die gemeinsame Grundlage des Handelns der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie beinhalten die Grundsätze zur Anwendung und Auslegung der für die gesetzliche Rentenversicherung relevanten Vorschriften. Die rechtlichen Arbeitsanweisungen treffen Regelungen für einen Großteil der denkbaren Sachverhalte, können aber nicht jeden von den Rentenversicherungsträgern zu entscheidenden Einzelfall berücksichtigen. Regionale Besonderheiten können sich insbesondere ergeben, wenn die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern eine Abweichung von den Ausführungen in den bundesweiten rechtlichen Arbeitsanweisungen erforderlich macht. ".....Rechtsansprüche können aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen nicht hergeleitet werden......" !!!!!!!!!!
Matiniertes Kokolores mit Buchstabensalat, kreiert von Anton Sozialrechtler KuepersWenn es klingelt ist Essensausgabe.Was gibt´s denn heute?
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