Hallo Rosa,
bei einer Arbeitsaufnahme während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente sind stets zwei Punkte zu betrachten, nämlich das weitere Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente und die Hinzuverdienstregelungen. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihrem Rentenversicherungsträger die Arbeitsaufnahme mitzuteilen.
Zu den medizinischen Voraussetzungen:
Bei voller Erwerbsminderung sind Sie unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig. Arbeiten Sie also mindestens 3 Stunden täglich, könnte es sein, dass volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Eine Überprüfung, ob Erwerbsminderung weiter vorliegt, kann im Übrigen unabhängig von einer ausgeübten Beschäftigung jederzeit erfolgen.
Zum Hinzuverdienst:
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie bis zu 6.300 Euro pro Kalenderjahr dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Nach Ihren Angaben planen Sie die Aufnahme eines Minijobs mit einem Verdienst von maximal 450 Euro monatlich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden. Mit einem Verdienst von 450 Euro monatlich bleiben Sie auf alle Fälle unter 6.300 Euro im Kalenderjahr, so dass eine Kürzung der Erwerbsminderungsrente nicht erfolgt.