Hallo Rechner,
hier ein vereinfachtes Beispiel der Anrechnung auf eine Rente wegen teilw. Erwerbsminderung für einen Geringverdiener (Mindesthinzuverdienstgrenze):
35700,- (Bezugsgröße 2017) x 0,81 = 28.917 €
28.917 € x 0,5 = 14.458,50 € Jahreshinzuverdienstgrenze (mtl. 1.204,88 €)
Der die Hinzuverdienstgrenze überschreitend Betrag wird dann zu 40 % auf die Teilerwerbsminderungsrente angerechnet. Nach dem Überschreiten des Hinzuverdienstdeckels erfolgt eine Anrechnung zu 100%. Bei den Erwerbsminderungsrenten ist der mögliche Hinzuverdienst aber auch immer vor dem Hintergrund des gesundheitlichen Leistungsvermögen zu sehen. Die Rentenversicherungsträger werden bei hohen Erwerbseinkünften möglicherweise das Leistungsvermögen des Versicherten überprüfen.
Eine Überprüfung des Berechnungsergebnisses erfolgt i.d.R. zum 01.07. des Folgejahres unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes (Erstberechnung erfolgte unter Berücksichtigung des prognostizierten Einkommens) und der jeweils zum 01.01. geänderten Bezugsgröße. Ich denke, dass die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung im Laufe des nächsten halben Jahres die Broschüren zu den Hinzuverdienstregelungen anpassen und mit aussagekräftigen Beispielen versehen werden.