Hallo Expertenteam,
bisher berechnete sich der Hinzuverdienst der Teil EM-Rente meines Wissens folgendermaßen:
Hinzuverdienst bei Teil EM = (Summe der EP aus den 3Jahren vor Eintritt der EM) * 0,23 * (aktuelle Bezugsgröße)
In Ihrer Broschüre habe ich zur neuen Hinzuverdienstgrenze nur gefunden "Sie beträgt – vereinfacht gesagt – 81 Prozent Ihres höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommens der letzten 15 Jahre. (...) Der Verdienst, der über dieser Grenze liegt, wird wieder zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/flexirente_das_ist_neu_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wie wird der Hinzuverdienst künftig konkret berechnet? Die hängt doch sicher auch wieder irgendwie von der Bezugsgröße / Rentenwert o.ä. ab und wird jährlich angepasst.
Danke schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Der Rechner (Laie, aber an Rententhemen sehr interessiert)