Hallo Heiko,
zunächst einmal - die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt 6.300 Euro im Jahr, unabhängig davon, wie sich dieser Betrag auf die Monate verteilt.
Bei der Frage des Anspruchs kommt es darauf an, wie sich die gesundheitliche Situation darstellt. Bezieht Ihr Freund die volle EM-Rente, weil die Sozialmediziner festgestellt haben, dass er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit zu arbeiten, kann die Aufnahme der Tätigkeit verschiedenes bedeuten:
- Sein Gesundheitszustand hat sich soweit gebessert, dass er doch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Dann könnte die Rente wegfallen.
- Sein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert und er arbeitet über seine eigentliche Fähigkeit hinaus (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit). Dann würde der Anspruch weiter bestehen.
- Oder es liegt irgendwo dazwwischen - zweimal im Monat mehr als drei Stunden möglich, aber eben nicht regelmäßig an fünf Tagen die Woche - da müsste der Sozialmedizinische Dienst individuell entscheiden.
Nochmal anders wäre es, wenn die volle EM-Rente gezahlt wird, weil Ihr Freund zwar noch drei, aber nicht mehr sechs Stunden arbeiten kann und kein Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist (sogenannte "Arbeitsmarktrente").
Sie sehen, so einfach kann man die Frage im Forum nicht beantworten. Ich würde daher eine individuelle Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger empfehlen (in der aktuellen Situation allerdings nur nach Voranmeldung oder telefonisch möglich).