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Experten-Antwort

Hinzuverdienst EM Rente / Stundenanzahl

von Heiko20.09.2020 | 02:56
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Guten Morgen, ein sehr guter Freund von mir bezieht seit einigen Wochen eine volle EM Rente. Nun war ich heute bei Ihm und er macht sich große Sorgen: Er hat die Möglichkeit, 2 bis 3 Tage pro Monat einen Nebenjob anzunehmen, bliebe dabei weit unter der Grenze von 525(?) Euro pro Monat. Allerdings kann es sein, dass er möglicherweise mehr als 3 Stunden an den Tagen arbeiten müsste. Kann ihm deswegen die Rente entzogen werden bzw. stimmt die Aussage, dass er max. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf, egal wie diese Stunden innerhalb der Woche verteilt sind? Er wird natürlich bevor er da zusagt mit dem DRV sprechen. Er braucht dringend Geld. Da er ein absoluter Laie bezüglich Internet ist, möchte ich ihn gerne unterstützen und habe dieses Forum gefunden. Danke. Gruß Heiko

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiko,

zunächst einmal - die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt 6.300 Euro im Jahr, unabhängig davon, wie sich dieser Betrag auf die Monate verteilt.

Bei der Frage des Anspruchs kommt es darauf an, wie sich die gesundheitliche Situation darstellt. Bezieht Ihr Freund die volle EM-Rente, weil die Sozialmediziner festgestellt haben, dass er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit zu arbeiten, kann die Aufnahme der Tätigkeit verschiedenes bedeuten:

- Sein Gesundheitszustand hat sich soweit gebessert, dass er doch mindestens drei Stunden arbeiten kann. Dann könnte die Rente wegfallen.

- Sein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert und er arbeitet über seine eigentliche Fähigkeit hinaus (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit). Dann würde der Anspruch weiter bestehen.

- Oder es liegt irgendwo dazwwischen - zweimal im Monat mehr als drei Stunden möglich, aber eben nicht regelmäßig an fünf Tagen die Woche - da müsste der Sozialmedizinische Dienst individuell entscheiden.

Nochmal anders wäre es, wenn die volle EM-Rente gezahlt wird, weil Ihr Freund zwar noch drei, aber nicht mehr sechs Stunden arbeiten kann und kein Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist (sogenannte "Arbeitsmarktrente").

Sie sehen, so einfach kann man die Frage im Forum nicht beantworten. Ich würde daher eine individuelle Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger empfehlen (in der aktuellen Situation allerdings nur nach Voranmeldung oder telefonisch möglich).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiko,

eine Garantie kann ich Ihnen dafür nicht geben. Jede Aufnahme einer Beschäftigung "kann" zu einer sozialmedizinischen Prüfung führen (mit den schon genannten unterschiedlichen Ergebnissen). Aber bei einer Tätigkeit unter 3 Stunden täglich und entsprechendem Verdienst unter der Grenze ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Prüfung eher sehr gering. Und selbst wenn geprüft würde: Der RV-Träger kann die einmal bewilligte Rente nur dann entziehen, wenn er die Besserung des Gesundheitszustandes und damit der Erwerbsfähigkeit ausreichend begründen kann - das dürfte so kurz nach der Bewilligung und bei einer tatsächlichen Tätigkeit unter drei Stunden nur schwer möglich sein.

Daher: Ja, eine Tätigkeit unter drei Stunden "sollte" unproblematisch sein. Und die angedachte Tätigkeit von vielleicht etwas mehr Stunden, aber an nur zwei bis drei Tagen im Monat sollte vorab mit dem RV-Träger besprochen werden.

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4 Antworten

AhAam 20.09.2020 | 07:43
Ja, die Rente kann und wird ihm wohl bei mehr als 3 Stunden täglich entzogen. Dabei würde auch die Wochenarbeitszeit keine Rolle spielen.
T.Krügeram 20.09.2020 | 11:24
Hallo Heiko, jeder Job eines EM-Rentners muss der Rentenversicherung gemeldet werden, das ist ja klar. Sollten Falschangaben gemacht werden zur Art der Tätigkeit oder zu den Arbeitszeiten und die Rentenversicherung bekommt das heraus - z.B. durch die Arbeitsplatzbeschreibung des Arbeitgebers - dann könnte es im schlimmsten Fall zur Entziehung der EM-Rente kommen. Entscheidend ist der Mitarbeiter der Rentenversicherung welche Maßnahmen er dann ergreift. Ein heikles Thema, schon oft angefragt. Ideal wären 2:59 Stunden täglich, dann gibt es überhaupt kein Problem. Bis 525 Euro ist korrekt.
Heikoam 20.09.2020 | 15:28
Danke für die Infos. Ich hatte mir das schon gedacht. Macht ja auch Sinn, wenn er eine volle EM Rente bekommt, dass er nicht mehr als 3 Stunden arbeiten darf. Schönen Sonntag noch!
Heikoam 21.09.2020 | 09:53
Danke für diese ausführliche Antwort. Er bezieht eine volle EM Rente aufgrund medizinischer Gründe. Habe ich das richtig verstanden, dass er bei einer Tätigkeit bis max. 2:59 Stunden täglich keine "Probleme" mit der Weiterzahlung der Rente bekommt?
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