Hallo,
Rentenbeginn EMR bei mir = 01.02.2008
Beschäftigungsende im Ö.D. = 31.05.2008
Erhalte vom AG gem. EU-Urteil rückwirkend ab 01.07.2007 bis 31.05.2008 Urlaubsabgeltung.
Da die Urlaubsabgeltung zwar nach Rentenbeginn gezahlt wird, jedoch vorher erarbeitet wurde ist sie meines Erachtens rentenunschädlich (§ 34 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch).
Auch im § 96a SGB (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst) ist unter Absatz 3, Feststellung eines Hinzuverdienstes eine
Urlaubsabgeltung nicht aufgeführt. Lediglich Krankengeld, Versorungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld.
Oder handelt es sich und aus welchen Gründen doch um Hinzuverdienst mit Zuordnung dem letzten Monat meines Beschäftigungsverhältnisses also Zuordnung Mai 2008?
Im Mai 2008 erhielt ich noch eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld 2007)
in Höhe von 188,60 €.
Ist die Rente Mai 2008 evtl. zurückzuzahlen und in welcher Höhe?
Es gibt doch noch die Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenzen in doppelter Höhe.
Kann diese bei mir dann im Monat Mai 2008 angewendet werden?
Falls ich einen Teil der Rente Mai 2008 zurückzahlen muß:
Kann dies in Raten geschehen? Was muss ich dann veranlassen?
Was geschieht, wenn ich die Zahlung der rückwirkenden Urlaubsabgeltung der DRV nicht melde?
Vom AG erfolgt m. E. keine Meldung an die DRV.
Erwerbsminderungsrentner und zugleich Schwerbehinderte wie ich haben gegenüber den gesunden Versicherten einen Großteil ihrer Gesundheit verloren. Außerdem falle ich wegen dem Stichtag 16.11.2000 wegen 4 Monaten nicht unter die Vertrauensschutzregelung. Ich erhalte meine geringe EMR also nur mit 10,8% Abschlag.
Wird selbst von solchen kleinen Rentnern die an der Armutsgrenze stehen eine monatliche gezahlte Rente rückwirkend ganz oder teilweise zurückgefordert?
Besten Dank für Ihre Auskunft.
MfG
Udo