ich beziehe bereits seit 2011 volle EMR. Seit anfang 2016 habe ich einen 450 € Job (10 Stunden pro Woche). Nach Ablauf meiner Probezeit habe ich die Möglichkeit freiwillige (Sach-) Leistungen ( Essensgutscheine für die Mittagsverpflegung, ein monatlicher Tankgutschein i.H.v. 44 €, eventuell eine kleine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge) von meinem Arbeitgeber zu ethalten nach Betriebsvereinbarung. Diese Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei und erhöhen nicht das Sozialversicherungsbruttoeinkommen. Es bleibt also bei einem 450 € Job. Nun meine Frage sind diese Art der "Zusatzleistungen" schädlich für meine Erwerbsminderungsrente?
Ich bedanke mich vorab.
24.01.2017, 14:47
von
Oldenburger
Moin, Anton Schmidt,
steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen werden nicht als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente angerechnet.
Gruß, Oldenburger
24.01.2017, 16:06
Experten-Antwort
Hallo Anton Schmidt,
Sachzuwendungen, die nach § 37b EStG kein Arbeitsentgelt sind, sind kein anzurechnender Hinzuverdienst für die Erwerbsminderungsrente.