Hallo Frieda,
die individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie dem Rentenbescheid entnehmen. Den Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen ist immer der Bruttoverdienst. Wird die Grenze überschritten, ist zu prüfen, ob die Rente in anteiliger Höhe zu zahlen ist. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes in voller Höhe, in Höhe von 3/4, in Höhe von 1/2 oder in Höhe von 1/4 gewährt werden. 2-mal im Kalenderjahr darf die eingehaltene Hinzuverdienstgrenze unschädlich bis zum Doppelten überschritten werden.