Hallo Ariane Barsch,
soweit Sie von der Agentur für Arbeit während der Teilnahme an einer ganztägigen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Übergangsgeld erhalten ( soweit mir bekannt ist, gibt es kein Unterhaltsgeld nach dem SGB III mehr) wird dies weiterhin - wie beim Arbeitslosengeld auch - als Hinzuverdienst auf die Rente wegen teilw. Erwerbsminderung berücksichtigt.
Sollten Sie aber evtl. Unterhaltsgeld aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten, würde dies nicht als Hinzuverdienst gelten.