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Experten-Antwort

Hinzuverdienst erzwingen?

von A. Müller24.09.2016 | 11:37
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5 Antworten

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Hallo, ich bin seit 5 Jahren Altersrentner mit jetzt 812 € Rente und mein Zuverdienst ist jetzt weggefallen. Etwas Neues habe ich nicht finden können. Dadurch brauche ich jetzt Grundsicherung im Alter. Mein Antrag wurde nun mit der Begründung abgelehnt. dass ich wie bisher weiter hinzuverdienen könnte. Kann das von jemanden im Alter von über 70 verlangt werden und was geschieht, wenn unregelmäßig nur kleinere Beträge eingenommen werden? Gibt es dazu Urteile der Sozialgerichte? M.f.G. A.M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A. Müller,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung nicht helfen können, da es sich um eine einzelfallbezogene Frage zur Grundsicherung und nicht zur Rente handelt. Sie müssten dies bitte mit Ihrem Grundsicherungsamt klären.

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4 Antworten

KSCam 24.09.2016 | 13:17
Auch ich glaube Ihnen nicht, dass die Grundsicherungsbehörde Ihnen die Grundsicherung mit der von Ihnen angegebenen Begründung abgelehnt hat. Aber selbst wenn das so wäre, betrifft Ihre Frage nicht ein Anliegend das in diesem Forum von Mitarbeitern der DRV behandelt wird. Klären Sie dieses Themenfeld bitte mit dem zuständigen Grundsicherungsamt, dessen Anschrift, Telefonnummer, u.a. steht im Ablehnungsbescheid drin. Schönes WE
Nicola p.am 24.09.2016 | 11:44
Die von Ihnen angegebene Begründung kann so nicht richtig sein. Bei der Prüfung von Leistung nach Grundsicherung im Alter (SGB XII) wird kein fiktives Entgelt herangezogen ('weiter hinzuverdienen könnte'). Bescheid noch mal richtig lesen und dann dort in der Sachbearbeitung anrufen.
A. Mülleram 26.09.2016 | 10:31
Recht herzlichen Dank für Ihre schnellen Antworten. Das Amt hat sich offensichtlich auf den Satz in meinem Antrag bezogen "Ich werde auch weiter bemüht sein, neue Aufträge zu bekommen, so dass Mittel evtl. auch wieder zurückgezahlt werden können." Das führte zu der sonderbaren Schlussfolgerung als Begründung für eine Ablehnung: "Nach Ihren Angaben sind Sie weiter gewerblich tätig." Es stellt sich für mich die Frage, ob ich keine Bemühiungen zum Zuverdienst machen darf, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben. Wenn das hier nicht das richtige Forum ist, können Sie mir solche benennen, wo ich auf diese Frage Antworten bekommen kann? M.f.G. A.M.
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