Nein.
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Nein.
Hallo Ralf Braun,
die Entgelte aus einer WfB-Beschäftigung sind nicht für die Anrechnung heranzuziehen.
@Knut R.: Danke für den Hinweis!
In Bezug auf die Anrechnung von Einkommen (§96a Abs.1a SGB VI) wird das WfB-Entgelt nicht berücksichtigt.
Bei der Frage der "Best of 15" zur Ermittlung des Hinzuverdienstdeckels (§96a Abs. 1b iVm. §34 Abs. 3a SGB VI)werden alle Beitragszeiten/beitragsfreie Zeiten/Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt. Hier ist die WfB-Beschäftigung nicht ausgenommen.
Ich glaube so ist es jetzt klar.
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