Guten Tag, ich muss ein Formular ausfüllen, wo ich nach steuerrechtlichen Gewinnen aus KapitalEinkünften von Oktober 2019 (Also vermutlich Rentenbeginn) bis Jahresende gefragt werde. Wenn ich im Mai 150 Euro Dividende bekommen habe, gebe ich das also nicht an?! Was ist mit einer Zinsgutschrift logischerweise am Jahresende? Muss ich das runterrechnen oder Gesamt angeben weil im Dezember gutgeschrieben? Der Wert wäre ja für 3 Monate viel zu hoch im Vergleich zur Teilrente.
??? Danke.
Danke für die Antwort. Ich weiß es nicht. Ist keine Nummer drauf, heisst nur "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst"
Mittlerweile glaube ich fast, dass ich den Satz falsch verstanden habe.
"Erzielten oder erzielen Sie ab dem ...voraussichtlich einen steuerrechtlichen Gewinn, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, ggf. auch im Ausland? Hierzu gehören auch Einkünfte aus Vermietung udn Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus Energieanlagen mit erneuerbarer Energie (....), wenn diese steuerrechtlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit zählen."
Ich habe keinen Betrieb, bin nicht selbstständig oder ähnliches. Nur ein privates Konto. Damit muss ich hier gar nichts angeben oder?
Ich habe mich von dem Wort "Einkünfte aus Kapitalvermögen" wohl irritieren lassen.
Unten steht R3500-00-SB das scheint die Formularnummer sein.
Lässt sich aus dem Formular schliessen, ob ich eine Teil oder eine volle EM Rente erhalten werde?
Danke an alle.
Mittlerweile glaube ich fast, dass ich den Satz falsch verstanden habe.
"Erzielten oder erzielen Sie ab dem ...voraussichtlich einen steuerrechtlichen Gewinn, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, ggf. auch im Ausland? Hierzu gehören auch Einkünfte aus Vermietung udn Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus Energieanlagen mit erneuerbarer Energie (....), wenn diese steuerrechtlich zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit zählen."
Ich habe keinen Betrieb, bin nicht selbstständig oder ähnliches. Nur ein privates Konto. Damit muss ich hier gar nichts angeben oder?
Ich habe mich von dem Wort "Einkünfte aus Kapitalvermögen" wohl irritieren lassen.
Anscheinend haben Sie es falsch verstanden, ein paar Zinsen von einem Sparkonto interessiert nicht.
Sofern Sie aber Einkünfte aus einer Tätigkeit -noch- haben, müssen Sie das angeben. Oder eben das, wovon Sie aktuell jetzt leben, bzw. was IHRE steuerlich zu berücksichtigen (auch Ersatz-) Einkünfte sind - die vom Lebenspartner interessieren auch nicht. (ALG I / ALG II / Krankengeld).
Anhand der Formularnummer (Dokument-Identifikations-Nummer) lässt sich NICHT erkennen, ob teilweise oder volle EM-Rente. Das müssen Sie dann abwarten... Da kann man wirklich NICHTS prognostizieren!