Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rolf-Dieter Bielor,
Sie dürfen monatlich 400 Euro Brutto dazu verdienen, ohne das die Rente gekürzt wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Minijob (400 Basis). In zwei Monaten im Kalenderjahr ist eine Überschreitung dieser Grenze bis zum Doppelten, also maximal 800 Euro Brutto, erlaubt. Eine Überschreitung der einfachen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 Euro ist aber im Monat der Beschäftigungsaufnahme oder im Monat des Rentenbeginns nicht zulässig.
Ja das stimmt. Es geht bei den Hinzuverdienstgrenzen immer nur um BRUTTO Beträge. Also bis 400€ BRUTTO ist erlaubt. Alle Bruttobeträge darüber werden angerechnet, bis auf die 2 malige Überschreitung zu je 400€ Brutto.10 x 400 EURO und 2 x 800 EURO. Das steht aber auch alles im Rentenbescheid, den muss man nur lesen.Hallo Kalle, ich habe meinen rentenbescheid gelesen. Es geht mir aber darum ob man auch einen 400 € Job machen kann . Bruuto=Netto. Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich nähmlich zwei verschiedene Antworten bekommen. Einmal geht es, da anderemal nicht. Mann würde dann nämlich von 400 € netto auf ein fiktives Bruutoeinkommen hochrechnen. Dann ürde ich zuviel verdienen. Oder stimmz das nicht. Im Rentenbescheid steht immer vom Bruttoverdienst.
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