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Hinzuverdienst für Selbständige

von Kalle05.09.2009 | 13:11
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Ich bin zur Zeit im künstlerischen Bereich selbständig tätig und über die Künstlersozialversicherung pflichtversichert. In absehbarer Zeit kann ich mit Abzügen natürlich vorzeitig in rente gehen, da ich mehr als 35 Jahre voll habe. Soweit ich weiß, darf der Hinzuverdienst bis zu eintritt der Regel-Altersrente 12 x 400 € plus zwei mal 100% mehr, also insgesamt 5.600 € pro Jahr sein darf. Ist es also möglich, daß ich nach diesem vorgezogenen Rentenbeginn weiter in meinem Beruf, natürlich auf Sparflamme, weiter arbeiten kann, sofern mein Gewinn daraus 5.600 nicht übrsteigt und daß das keine Kürzungen der rente zur Folge hat? Ich kenne auch die 2/3 Rente usw., möchte das aber nicht in Anspruch nehmen, sondern voller Betrg mit etwas Hinzuverdienst.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Kalle,

üblicherweise wird der Hinzuverdienst bei Selbständigen "pauschalierend" ermittelt - das heißt, das Jahreseinkommen wird durch 12 geteilt. In diesem Fall ergibt sich ein gleichbleibendes monatliches Einkommen, welches das zweimalige Überschreiten nicht zulässt. Sie müssten also mit Ihrem Gewinn die Grenze von 4800 einhalten.

Das zweimalige Überschreiten könnten Sie nur dann nutzen, wenn Sie Ihren Gewinn ausnahmsweise monatlich nachweisen. Dann müssten Sie in 10 Monaten die 400-Euro-Grenze einhalten und könnten in zwei Monaten den doppelten Gewinn erzielen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kalle,

wie Koulchen richtig geschrieben hat, bleiben Sie in der KSV (Kranken- und Pflegeversicherung) nur versicherungspflichtig, wenn Ihr Einkommen im Kalenderjahr 3.900 EUR übersteigt. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie jedoch auf jeden Fall durch den Bezug der Altersvollrente versicherungsfrei. Aufgrund dieses Rentenbezuges sind Sie wiederum in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Sie können also beruhigt weiterhin Ihrer selbständigen Tätigkeit bis zu einem Einkommen in Höhe von max. 4.800 EUR jährlich nachgehen, ohne Abzüge bei Ihrer Altersrente oder Lücken im Versicherungsschutz befürchten zu müssen.

5 Antworten

Schadeam 05.09.2009 | 15:27
Als Selbständiger werden Sie 4800 € einhalten müssen! 10 mal 400 plus 2 mal 800 würde bedeuten, dass Sie für jeden einzelnen Monat nachweisen müssten, dass Sie die jeweiligen Grenzen einhalten. Wollen und können Sie das? Wird der Gewinn aufs Jahr verteilt, sind nur 4800 möglich.
-_-am 05.09.2009 | 17:12
Wird bei einem Selbständigen der mtl. Hinzuverdienst pauschalierend aus dem Jahreseinkommen - sofern die Tätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahres ausgeübt wurde, aus einem Teiljahreseinkommen - ermittelt, liegt ein gleichbleibendes Monatseinkommen vor. Hierbei besteht grundsätzlich keine Überschreitensmöglichkeit. Siehe auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Kalleam 07.09.2009 | 11:21
Herzlichen Dank für de aufschlußreichen Antworten. Das Wichtigste ist für mich, daß ich noch etwas nebenbei tun und auch verdienen kann, und zwar am liebsten im alten Beruf, und daß es nicht rentenschädigend ist, sofern ich das Gewinnlimit von 4.800 € einhalte
Koulchenam 07.09.2009 | 12:01
Hallo Kalle, beachten Sie dabei aber, daß Sie sich damit einen recht engen Korridor für Ihren Gewinn schaffen: Mehr als 4800 EUR im Jahr an Gewinn dürfen Sie nicht an Hinzuverdienst erzielen, weniger als 3900 EUR sollten es aber auch nicht sein, damit Sie nicht aus der Versicherungspflicht nach dem KSVG fallen. (Ich gehe davon aus, daß Sie nicht plötzlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen möchten - also sollten Sie die Grenze 3900 EUR nach unten unbedingt einhalten.) Viele Grüße Koulchen
Kalleam 07.09.2009 | 20:24
Uups! Das ist natürlich was ganz neues für mich. Sah das so an, wie ein 400 € Job neben meiner Rente und dachte eigentlich, darauf gar keine Sozialversicherungsbeitrage mehr zahlen zu müssen, also Ohne KSK weiter machen. Krankenversichert bin ich über die Rente.
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