Hallo Kalle,
üblicherweise wird der Hinzuverdienst bei Selbständigen "pauschalierend" ermittelt - das heißt, das Jahreseinkommen wird durch 12 geteilt. In diesem Fall ergibt sich ein gleichbleibendes monatliches Einkommen, welches das zweimalige Überschreiten nicht zulässt. Sie müssten also mit Ihrem Gewinn die Grenze von 4800 einhalten.
Das zweimalige Überschreiten könnten Sie nur dann nutzen, wenn Sie Ihren Gewinn ausnahmsweise monatlich nachweisen. Dann müssten Sie in 10 Monaten die 400-Euro-Grenze einhalten und könnten in zwei Monaten den doppelten Gewinn erzielen.