Die Witwenrente wird um 40% des den Freibetrag, derzeit 718, 08 €, überschreitenden Betrages (pauschaler Nettoverdienst) gekürzt. Bei der Ermittlung des anzurechnenden pauschalen Netto-Verdienstes wird vom Bruttoverdienst pauschal 40% abgezogen. Inwieweit eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung erfolgt, bitten wir bei Ihrer Hinterbliebenenversorgungsdienststelle abzuklären.