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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Hinterbliebenenversorgung

von Novi12.12.2010 | 20:37
1473 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird meine Hinterbliebenversorgung gekürzt, wenn ich nun wieder arbeite als Witwe. Ich beziehe eine Hinterbliebenversorgung aus der Beamten- und eine weitere Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung. Werden von beide Versorgungen 40% des den Freibetrag überschreitenden Betrages einbehalten oder nur von der Witwenrente der DRV? Wenn ich weniger als 636 e netto verdiene, bekomme ich dann beide Hinterbliebenrenten wie bisher ungekürzt?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Witwenrente wird um 40% des den Freibetrag, derzeit 718, 08 €, überschreitenden Betrages (pauschaler Nettoverdienst) gekürzt. Bei der Ermittlung des anzurechnenden pauschalen Netto-Verdienstes wird vom Bruttoverdienst pauschal 40% abgezogen. Inwieweit eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung erfolgt, bitten wir bei Ihrer Hinterbliebenenversorgungsdienststelle abzuklären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank für den Hinweis, dem natürlich zugestimmt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RFnam 13.12.2010 | 18:12
Anmerkung: Der Freibetrag bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern beträgt 637,03 EUR. Die 718,08 EUR gelten bei Wohnsitz in den alten Bundesländern.
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