Hallo, Gabi,
es ist, wie Sie es vermutet haben. Das Einkommen wird zunächst anhand der Hochrechnung lediglich für die Zeit von 01/2021 bis 06/2021 bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes berücksichtigt. Eine abschließende Überprüfung im Anschluss, ob die hochgerechneten Werte tatsächlich vorgelegen haben, erfolgt dann mit Hilfe der tatsächlichen Werte. Durch die Zuständige Sachbearbeitung.