Hallo Wolf Dietrich ,
die Ausführungen von Philipp vom 27.4.2008 waren völlig korrekt. Zur Prüfung der beitragsrechtlichen Beurteilung kommt es bei der Überschreitung darauf an, ob die Geringfügigkeitsgrenze vorhersehbar oder nicht vorhersehbar (z.B.Mehrarbeit) überschritten wird. Bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld würde es sich um eine vorhersehbare Überschreitung handeln.