Wenn die ATZ komplett zu Ende ist (kein Störfall), kann diese Person jede neue Stelle aufnehmen und muss nicht in Rente. Sie können Ihn getrost einstellen. Ist dies nicht der Fall -sondern ein Störfall- müsste er beim letzten Arbeitgeber kündigen.
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Wenn die ATZ komplett zu Ende ist (kein Störfall), kann diese Person jede neue Stelle aufnehmen und muss nicht in Rente. Sie können Ihn getrost einstellen. Ist dies nicht der Fall -sondern ein Störfall- müsste er beim letzten Arbeitgeber kündigen.
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