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Experten-Antwort

Hinzuverdienst in Ostdeutschland

von Jutta Jankowski03.01.2013 | 10:05
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie liegen die Hinzuverdienstgrenzen bei einer Berufsunfähigkeitsrente bis 31.12.2000 in den neuen Bundesländern? Und wie bei teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung ab 1.1.2001? Bitte jeweils die Mindesthinzuverdienstgrenze und die bei Durchschnittsverdienst. Ich habe diese Werte nirgendwo gefunden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Jankowski,

aufgrund der Einführung der Rente wegen voller sowie teilweiser Erwerbsminderung ab dem 01.01.2001 hat sich auch das Recht der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen geändert.

Wenn Sie bereits am 31.12.2000 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezogen haben, lagen folgende Gesetzmäßigkeiten zugrunde:

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Rente wegen Berufsunfähigkeit

1. in Höhe von einem Drittel das 87,5 fache,

2. in Höhe von zwei Dritteln das 70 fache,

3. in voller Höhe das 52,5 fache

des aktuellen Rentenwertes, vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des letzten Kalenderjahres vor Eintritt der Berufsunfähigkeit, mindestens jedoch mit 0,5 Entgeltpunkten.

In der Zeit vom 01.07.2000 – 30.06.2001 lag der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern bei 42,26 DM.

Somit ergibt sich unter Zugrundelegung der Mindestentgeltpunkte (0,5) eine Hinzuverdienstgrenze für eine volle Berufsunfähigkeitrente in Höhe von 1109,33 DM.

Haben Sie Ihre Berufsunfähigkeitrente über den 31.12.2000 hinaus bezogen,werden die Hinzuverdienstgrenzen für diese Berufsunfähigkeitsrente ab dem 01.01.2001 analog ermittelt.

Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Höhe Hinzuverdienstgrenzen einer Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung entnehmen Sie bitte Ihrer aktuellen Rentenauskunft. Für zurückliegende Zeiten können Sie diese aber auch direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder auch bei einem Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DarkKnight RVam 03.01.2013 | 10:26
Hallo Jutta, bis 31.12.2000 = 1.109,33 DM ab 1.1.2001 = 1.312,17 DM
DarkKnight RVam 03.01.2013 | 10:26
Hallo Jutta, bis 31.12.2000 = 1.109,33 DM ab 1.1.2001 = 1.312,17 DM
DarkKnight RVam 04.01.2013 | 14:15
Hallo Jutta, nein ich meinte DM, damit hat man hier bis zum Jahre 2001 doch noch bezahlt, oder?? Das sind die Werte für die Vollrenten! Bevor ich weiter krame, wüsste ich gerne wozu die ganzen alten Grenzen brauchen??
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