Zitiert von: Mini
Hallo,
wie wird der Hinzuverdienst gerechnet: Vom 1.1.-31.12. eines Jahres oder ab 1.6. eines Jahres.
Ich sollte den Hinzuverdienst ab dem 1.6.2020 schicken, komme aber wegen des Lockdowns letztes Jahr auf weit weniger als 6300,- im ganzen Jahr 2020, im zweiten Halbjahr natürlich mehr. Das wird jetzt aber hoffentlich nicht verdoppelt, oder?
Vom 1.6.2020-31.5.2021 habe ich dann aber mehr verdient.
Danke für Antworten.
Hallo Mini,
der Betrag für den Hinzuverdienst betrifft immer ein Kalenderjahr.
Also vom 1.1.-31.12., unabhängig davon, in welchem Monat Sie diesen erwirtschaftet haben.
Bekommen Sie Erwerbsminderungsrente? Dann darf der Betrag nicht überschritten werden und auch die Begrenzung der Arbeitszeiten ist einzuhalten.
Wenn Ihre Rente erst am 01.6.20 begann, können Sie also diese 6.300,00 EUR in der Zeit vom 01.06.-31.12.20 verdient haben, ohne dass es die Rente mindert. Das Einkommen aus dieser Zeit wird nicht 'verdoppelt'.
Geben Sie aber auch an (ist auf dem Fragebogen eigentlich auch vorgesehen), was Sie im Jahr 2021 (voraussichtlich) verdienen werden. Auch hier gilt als Grenze insgesamt der Jahresbetrag.
Anzugeben ist immer das Bruttoeinkommen.
Übersteigt dieser Betrag dann die 6.300 EUR, kann dies zu einer Rentenminderung führen.
Wenn Sie (vorgezogene) Altersrente beziehen gilt grundsätzlich auch der Betrag von 6.300,00 EUR, dies wurde aber für 2020 und 2021 aufgrund der Pandemie deutlich erhöht (2021 = 46.060 EUR).
Von dem so weit zurückliegenden Datum ausgehend vermute ich aber eher, dass es sich bei Ihnen um einen noch zu bewilligenden EM-Rentenantrag handelt. Dann gelten diese erhöhten Beträge für Sie nicht, sondern es gelten die 6.300 EUR/Jahr.