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Experten-Antwort

Hinzuverdienst plus Ehrenamt bei voller Erwerbsminderung?

von Erwin Müller10.11.2013 | 17:13
4703 Ansichten
11 Antworten

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Darf man, wenn man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommt und 450,--€ hinzuverdient, ein Ehrenamt ausüben, für welches man 200,--€ Aufwandsentschädigung mtl. zusätzlich zu den 450,--€, bekommt, also 2.400,00 im Jahr), ohne dass einem die Rente gekürzt wird? Bitte nur Experten-Antworten. Vielen Dank!

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10 Antworten

=//=am 11.11.2013 | 10:10
Zitat von Erwin Müller anzeigenausblenden
Darf man, wenn man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommt und 450,--€ hinzuverdient, ein Ehrenamt ausüben, für welches man 200,--€ Aufwandsentschädigung mtl. zusätzlich zu den 450,--€, bekommt, also 2.400,00 im Jahr), ohne dass einem die Rente gekürzt wird? Vielen Dank für Ihre Antworten.!
Kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 96 a SGB VI sind die steuerfreien Ehrenamtspauschalen nach § 3 Nr. 26a EStG ab 01.01.2008. Ist die Aufwandsentschädigung von mtl. 200,- EUR steuerfrei, zählt sie nicht zum Einkommen von 450,- EUR dazu.
=//=am 11.11.2013 | 13:23
Zitat von .... anzeigenausblenden
Darf man, wenn man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommt und 450,--€ hinzuverdient, ein Ehrenamt ausüben, für welches man 200,--€ Aufwandsentschädigung mtl. zusätzlich zu den 450,--€, bekommt, also 2.400,00 im Jahr), ohne dass einem die Rente gekürzt wird? Vielen Dank für Ihre Antworten.!
Kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 96 a SGB VI sind die steuerfreien Ehrenamtspauschalen nach § 3 Nr. 26a EStG ab 01.01.2008. Ist die Aufwandsentschädigung von mtl. 200,- EUR steuerfrei, zählt sie nicht zum Einkommen von 450,- EUR dazu.
Ob das so stimmt !?!? ... bist ja kein Experte ;-)
Nee, bin ich nicht. Steht aber so in der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV zu § 96 a SGB VI. ;-)
William 11.11.2013 | 20:43
hallo, wer so fleißig am arbeiten ist, braucht doch keine emr mehr! ich hoffe, das bei ihrer nächsten renten verlängerung, ein wachsames auge auf ihren antrag geworfen wird..... manchmal kann man sich nur wundern, wie einige, eigentlich schwer kranke rentner, doch so viel arbeiten können! nur weiter so!
Erwin Mülleram 11.11.2013 | 18:03
Vielen Dank für Eure Antworten. Hat mir sehr geholfen, auch wenn´s kein " E x p e r t e " geschrieben hat... :)
Erwin Mülleram 12.11.2013 | 07:00
Hallo Willi, Sie können weder bewerten noch beurteilen, was ich beruflich gemacht habe und weswegen ich schwer krank bin. Sie wissen nicht, was ich ehrenamtlich mache oder wie ich mich minijob-mäßig einbringe. Sie wissen nicht, wieviele Lebenstage mir noch bei meiner schweren Erkrankung bleiben. Also lassen Sie mir die wenige Freude an einer Beschäftigung in meinem Leben, die ich noch habe. Bei meiner niedrigen EU-Rente bin ich gezwungen, nebenjoblich Geld zu verdienen oder sollte ich - Ihrer Meinung nach - Grundsicherung beantragen ??? Bleiben Sie gesund !!! Gruß Erwin
Rita Maieram 13.11.2013 | 16:22
Sie arbeiten als Schriftführer 2 Stunden die Woche. Das ist völlig legal. Und ehrlich gesagt, ich habe noch nie einen Dachdeckermeister im Rollstuhl auf dem Dach fleißig arbeiten sehen! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Ehrenamt und lassen Sie sich von Menschen, die keine Ahnung von Ihrer Erkrankung haben, nicht unterkriegen.
Rita Maieram 13.11.2013 | 16:23
Sie arbeiten als Schriftführer 2 Stunden die Woche. Das ist völlig legal. Und ehrlich gesagt, ich habe noch nie einen Dachdeckermeister im Rollstuhl auf dem Dach fleißig arbeiten sehen! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Ehrenamt und lassen Sie sich von Menschen, die keine Ahnung von Ihrer Erkrankung haben, nicht unterkriegen.
HeribertMam 13.11.2013 | 16:24
Sie arbeiten als Schriftführer 2 Stunden die Woche. Das ist völlig legal. Und ehrlich gesagt, ich habe noch nie einen Dachdeckermeister im Rollstuhl auf dem Dach fleißig arbeiten sehen! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Ehrenamt und lassen Sie sich von Menschen, die keine Ahnung von Ihrer Erkrankung haben, nicht unterkriegen.
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