Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienst Rente ab 60

von ackibaun17.02.2011 | 17:45
2402 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich habe eine grundsätzliche Frage: Es gibt ja die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro. plus 2 x 400 im Jahr(?)...zusätzlich. Ich habe z.Zt. keinen Teilzeitjob Wie ist das aber, wenn ich einen befristete Tätigkeit für einen Monat angeboten bekomme,mbei der ich dann aber eine Vergütung/Entlohnung von 800,-- bis 1.000 Euro erwarten könnte, danach aber im ganzen Jahr dann wieder ohne Tätigkeit bin. Ist das rentenversicherungsrechtlich o.k. könnte mir das jemand kurz erklären, wie das praktisch aussieht?

3 Antworten

RFnam 17.02.2011 | 18:39
Dann erhalten Sie für einen Monat eine gekürzte (1/3 oder 2/3 oder gar keine )Altersrente entsprechend Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen, die in einemRentenbescheid in der Anlage 19 dargestellt sind. Ab Erreichen der Regalaltersgrenze können Sie unbegrenzt ohne Rentenkürzung hinzuverdienen.
-am 18.02.2011 | 09:49
Bei der geschilderten Konstelation würde die Hinzuverdienstgrenze überschritten und nur noch Anspruch auf eine Teilrente bestehen, wie von -_- ausführlich beschrieben.
-_-am 17.02.2011 | 21:17
:P Die Hinzuverdienstgrenze darf - ohne dass es für den Rentenanspruch schädlich ist - - zweimal im Laufe eines Kalenderjahres, - in jedem dieser zwei Kalendermonate um einen Betrag bis zur Höhe der maßgebenden Hinzuverdienstgrenze, d.h. bis zum Doppelten des Grenzwertes überschritten werden (z. B. im Jahre 2010 also 2 x 400 Euro = 800 Euro je Kalendermonat). Das zweimalige unschädliche Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze ist unabhängig von der Ursache des Mehrverdienstes zulässig. Aber Vorsicht!!! Die Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens ist nur einzuräumen, wenn der Hinzuverdienst die maßgebende Hinzuverdienstgrenze des Vormonats überschreitet. "Maßgebend" kann eine Hinzuverdienstgrenze nur dann sein, wenn auch im Vormonat tatsächlich ein Hinzuverdienst - unabhängig von dessen Höhe - vorhanden ist. Liegt im Vormonat ein negatives Arbeitseinkommen oder (k)ein Arbeitseinkommen in Höhe von 0 Euro vor, ist also im Vormonat kein Hinzuverdienst vorhanden, mit dem die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, ist ein Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze im Folgemonat nicht zulässig. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Wenn Sie in 10 Kalendermonaten beispielsweise bis 400,- EUR und in bis zu 2 Kalendermonaten im Kalenderjahr jeweils höchstens 800,- EUR erzielen, passiert also nichts. Erst beim dritten Überschreiten der 400,- EUR schlägt die Hinzuverdienstregelung mit einer Teilrente zu. Wenn Sie jedoch bisher kein Entgelt hatten und in nur e i n e m Kalendermonat 400,01 EUR oder mehr erzielen, gibt es für den Kalendermonat nur eine Teilrente, da Sie im Vormonat kein Entgelt erzielten. Schauen Sie sich die Beispiele unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und folgenden Seiten an und/oder lassen Sie sich beraten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026