Es gibt kein bundesweit einheitliches Formular. Dies ist von Rentenversicherungsträger zu Rentenversicherungsträger verschieden, wenngleich sich die Vordrucke der einzelnen Träger nur recht unwesentlich voneinander unterscheiden, da sie in etwa die gleiche Art von Fragen enthalten.
Fakt ist bei einer lfd. gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung der, dass außer dem Hinzuverdienst auch die medizinische Seite wichtig ist.
Es gibt also bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente zwei Bereiche:
- Hinzuverdienst
- Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen
Nach der bisherigen Beurteilung des Rentenversicherungsträgers sind Sie hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfanges der Tätigkeit nur in einem sehr begrenzten Umfang in der Lage zu arbeiten. Je nach Art und Umfang kann es vorkommen, dass selbst bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Daher wird der Arbeitgeber bei der von Ihnen genannten Anfrage auch hinsichtlich der Art und des zeitlichen Umfanges der Tätigkeit, die sie dort verrichten werden, befragt.
Die Antwort Ihres Arbeitgebers wird dann dem Arzt und dem Juristen des Rentenversicherungsträgers vorgelegt, die dann beuurteilen, ob aus medizinischer Sicht weiterhin ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht.
Besteht der med. Anspruch weiterhin, prüft die Sachbearbeitung dann anhand Ihres Verdienstes, ob und in welcher Höhe die Rentenzahlung gekürzt wird.