Guten Morgen!
ich stelle mal 2 Szenarien da, um einen Sachverhalt zu klären. Der Unterschied ergibt sich im wesentlichen durch Teil. bzw. Vollrente:
A. Man bezieht die volle Regelaltersrente, arbeitet parallel weiter und zahlt die AN-Beiträge zur Rentenversicherung.
Frage 1: Ab wann wird die Rente durch den Hinzuverdienst erhöht?
Frage 2: Wird auf die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte ein Zuschlag berechnet?
B. Man bezieht eine Teilrente nach der Regelaltersgrenze (z.B. weil man den anderen Teil später mit Zuschlägen beantragen möchte <- soll hier aber nicht Thema sein), arbeitet parallel weiter und zahlt die AN-Beiträge zur Rentenversicherung.
Frage 1: Ab wann wird die Rente durch den Hinzuverdienst erhöht?
Frage 2: Wird auf die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte ein Zuschlag berechnet?
Ich freue mich über die Antworten!