Antworten zu A. und auch zu B.:
Frage 1: Die Beiträge während des Hinzuverdienstes, die ich im Jahr 2018 entrichte, werden zum 01.07.2019 zur Rente hinzugerechnet, die Beiträge des Jahres 2019 zum 01.07.2020 usw.
Frage 2: Auf diese (neuen) Beiträge werden für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze 0,5 % Zuschlag gewährt.