Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst - Schwerbehinderung

von Frederyke20.06.2016 | 12:53
1113 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 11/1954 und schwerbehindert. Um eine Rente ohne Abschläge zu erhalten, muss ich bis Juni 2018 warten - das ist so richtig? Wenn ich dann etwas hinzuverdienen möchte, dürfen es nur 450,- € und zweimal/Jahr 900,- € sein - oder gilt hier schon die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit? (weil es dann eventuell zu dem Zeitpunkt unter dem Aspekt der Schwerbehinderung schon eine Regelrente ist ... ???) Wenn ich bis Juli 2020 warte und normalerweise die Regelrente erhalten würde, darf ich DANN erst unbegrenzt hinzuverdienen? Bei diesen Punkten bin ich nicht so ganz "schlau geworden" - kann mir jemand helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frederyke,

wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze einhalten. Diese Vollenden Sie nach Erreichen des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (07/2020 = Wegfall Hinzuverdienstvoraussetzung ab 08/2020; sofern Sie am 01.11.1958 geboren sind = ab 07/2020).

Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie monatlich 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird (oder ganz wegfällt). Das zweimalige Überschreiten innerhalb eines Kalenderjahres bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze (900 Euro) ist dabei unschädlich.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie abschlagsfrei nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten (7/2018 = Rentenbeginn 01.08.2018; sofern Sie am 01.11.1958 geboren sind = ab 07/2018 ) in Anspruch nehmen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und zu Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind (GdB von mind. 50).

Sollten Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, so könnten Sie bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ob die Wartezeit erfüllt ist oder noch erfüllbar ist, können Sie aus Ihrer Rentenauskunft erkennen.

Ggf. sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Hier haben die Kollegen die Möglichkeit die Wartezeiten direkt am PC zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 20.06.2016 | 13:19
Im Prinzip verstehen Sie das richtig. Die AR für Schwerbehinderte ist mit 63+8 (1.August 2018?) abschlagsfrei (falls am 01.11.54 geboren schon zum 01.07.18). Der unbegrenzte Zuverdienst gilt erst ab Regelalter (=65+8).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026