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Hinzuverdienst Selbstständiger ohne monatliche Buchführung

von Arnold18.06.2010 | 09:45
945 Ansichten
3 Antworten

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Mit Interesse hbe ich die Expertenauskunft zu diesem Thema vom Februar 2010 verfolgt und das "Kleingedruckte" in den Arbeitsanweisungen gelesen. Meine neue Frage: Wie wird der monatliche "Durchschnittsgewinn" ermittelt, wenn der Rentner im Laufe des Kalenderjahres das 65. Lebensjahr, z. B. im September, vollendet? Tritt dann an die Stelle der Zwölftel-Regelungung eine Division des bis dahin erwirtschafteten Gewinns durch 9?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Arnold,

die Einkünfte bei selbstständig tätigen Rentnern werden aus dem jährlichen Steuerbescheid ermittelt. Dabei sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb massgebend, die aus dem Bescheid über die Jahreseinkünfte hervorgehen, diese werden durch 12 geteilt. Sollte sich bei einem Rentner, der das 65. Lebensjahr im Laufe des Jahres vollendet, ein höherer Verdienst ergeben, muss der Rentenempfänger im einzelnen nachweisen, dass er die Verdienstgrenze erst nach Erreichen des 65. Lebensjahres überschritten hat.

2 Antworten

...am 18.06.2010 | 11:04
Der jährliche Gewinn wird geteilt durch die Anzahl der Monate, die die selbständige Tätigkeit ausgeübt worden ist.
Arnoldam 18.06.2010 | 11:46
Vielen Dank. Doch meine Frage lautete anders, da die Tätigkeit während des ganzen Jahres besteht. Es geht um darum, ob die Gewinne, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres (26. 9.), also z. B. im Oktober usw. anfallen, nicht mehr in den durchschnittlichen Gewinn bis einschl. September einbezogen werden und ob für die Monate Jan-Sept. der Gewinn als Durchschnitt der Einkünfte getielt durch 9 ermittelt werden darf. Dieser fall müsste doch eigentlich häufig vorkommen, da kaum jemand am 31. 12. Geburtstag hat.
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