Hallo Arnold,
die Einkünfte bei selbstständig tätigen Rentnern werden aus dem jährlichen Steuerbescheid ermittelt. Dabei sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb massgebend, die aus dem Bescheid über die Jahreseinkünfte hervorgehen, diese werden durch 12 geteilt. Sollte sich bei einem Rentner, der das 65. Lebensjahr im Laufe des Jahres vollendet, ein höherer Verdienst ergeben, muss der Rentenempfänger im einzelnen nachweisen, dass er die Verdienstgrenze erst nach Erreichen des 65. Lebensjahres überschritten hat.