Guten Tag.
Ich beziehe seit dem 01.06.20 eine Regelaltersrente von € 523 bin verheiratet und werde gemeinsam mit meinem Ehemann, er ist Pensionist, steuerlich veranlagt
Ich bin Komparsin und werde pro Einsatztag über einen Gagenschein abgerechnet. 2020 waren es ungefähr 6 Drehs, die nach Mindestlohn abgerechnet werden. Die Steuer die darauf anfällt, zahle ich nach Steuerklasse 5 oder 6 selbst.
Krankenversicherung zahlen wir privat ein. Ein-, zweimal im Jahr verdiene ich ca. 600 als Darstellerin und erstelle eine Rechnung an den Auftraggeber, mit dem Vermerk die darauf anfallende Steuer selbst einzureichen.
Nun meine Frage:
Wird die von mir gezahlte Steuer wieder beim Einkommenssteuerausgleich zurück erstattet, bzw. Wird unsere Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen, um die von mir gezahlte Steuer vermindert?
Mein Mann ist Pensionär und leistet eine Steuervorauszahlung so bekamen wir immer um die € 800 jährlich vom Finanzamt wieder zurück,
Jetzt zahlen wir € 270 nach.
Ich denke, das liegt an meinem Rentenbezug plus Gagen, ist es dann nicht besser getrennte Einkommenssteuererklärungen zu machen? Lohnt sich das für uns, ist das nicht für jeden gerechter?
Ich hoffe mich richtig und verständlich ausgedrückt zu haben und freue mich über die Beantwortung meiner Fragen.