Über die Steuerklasse kann von der Rentenversicherung keine Aussage getroffen
werden. Wichtig für den Altersrentner ist jedoch, dass er die Hinzuverdienstgrenze
von 400,- Euro monatlich einhält, wenn er das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sollten
Sie vor dem 65.Lebensjahr mehr als 400,- Euro monatlich verdienen, steht Ihnen spätestens
nach der 2. Überschreitung der 400,- Euro- Hinzuverdienstgrenze nur noch eine Teilrente zu.
Diese errechnet sich aus dem individuellen Rentenanspruch
(2/3Rente , 1/2 Rente,1/3 Rente oder auch gar kein Rentenanspruch mehr)