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Hinzuverdienst-Stundenzahl bei EU-Rente/sog."Arbeitsmarktrente" (altes Recht)

von Lea.M.09.12.2008 | 11:49
2834 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten, hallo Forumsteilnehmer, wieviele Stunden kann ich maximal rentenunschädlich tätig sein (unter Berücksichtigung der 400 € - Grenze)? Ich beziehe Rente wg. Erwerbsunfähigkeit auf unbestimmte Dauer (n. altem Recht bis 31.12.2000). Der aktuelle Rentenbescheid enthält folgende Formulierung: "Sie sind nach unserer Feststellung in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens zwei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Daher ist der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig. ..." Das zugrunde liegende (vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegebene) ärztliche Gutachten beurteilt den zeitlichen Umfang in der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung mit 2 Stunden (unterstrichen). Für hilfreiche Antworten und Informationen wäre ich sehr dankbar. Mfg Lea.M.

3 Antworten

Lea.M.am 09.12.2008 | 17:50
Hallo Expertin, dürfte ich denn genau 2 Stunden rentenunschädlich arbeiten oder würde schon dann Überprüfung d.Erwerbsunfähigkeit ggf. Wegfall der Rente erfolgen? Lt. zugrundeliegendem ärztlichen Gutachten kann ich ja genau bzw. max. 2 Stunden arbeiten, und dies stellt ja genau die Untergrenze für die sog. "Arbeitsmarktrente" dar. Danke für Ihre prompte Antwort! Mfg Lea.M.
KSCam 09.12.2008 | 18:48
wenn Sie die 400 € Grenze einhalten und täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten, wird in der Praxis keiner auf die Idee kommen, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert seien. Nach menschlichem Ermessen wird da nichts anbrennen.
Lea.M.am 11.12.2008 | 11:24
Hallo Experte/in, hallo Forumsteilnehmer, die sog. "Arbeitsmarktrente" wird nach Recht bis zum 31.12.2000 sowohl bei einem Restleistungsvermögen von halb (4 Std) bis unter vollschichtig als auch bei 2 Stunden bis unter halbschichtig gewährt, sofern der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Lt. telefonischer Auskunft der DRV in Berlin handelt es sich in meinem Fall laut interner Dezernentenvorlage auch bei einem Restleistungsvermögen von genau 2 Stunden um eine sog. "Arbeitsmarktente" was ja auch im - auszugsweise in der ersten Fragestellung zitierten - Rentenbescheid klar formuliert ist. Wenn ich nun entsprechend Ihrer Empfehlung einen Überprüfungsantrag auf Feststellung EU-Rente unabhängig vom Arbeitmarkt stelle, muss ich dann nicht erneut mit einer medizinischen Überprüfung rechnen? Diese (gutachterliche) erfolgte erst im April 2008 und dem gingen jahrelang voraus medizinische Untersuchungen und Stellungnahmen incl. Schriftverkehr voraus, was ich erneut vermeiden möchte. Fiele denn nicht bei einer Tätigkeit von genau 2 Stunden der Grund für die Gewährung der EU-Rente weg ungeachtet dessen, die Einkünfte unter 400,-- € blieben? Danke für die Informationen und Auskünfte bis hierhin. Mfg Lea.M
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