Hallo Sterni , wie bereits erläutert erhalten Sie einen separaten Rentenanspruch aus der schweizerischen Rentenversicherung. Dieser Anspruch wird nicht auf die deutsche Rentenzahlung angerechnet. Bei weiteren Fragen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man dann anhand der genauen Daten (Geburtsdatum) feststellen, wann Sie die volle Rentenzahlung (sprich Altersrente) bekommen können. Auch zur schweizerischen Rentenversicherung können weitere Aussagen getroffen werden, zum Beispiel ab wann die Rente aus der Schweiz überhaupt zusteht.