Wird eine Hinzuverdienstgrenze überschritten, erhalten sie die Teilrente, deren HZV-Grenze Sie dann einhalten. Überschreiten Sie die letzte Grenze, verlieren Sie den Altersrentenanspruch. Bei Selbständigen werden vorläufig die Beträge als Hinzuverdienst berücksichtigt, die im Steuerbescheid voraussichtlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb und/oder aus Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen sein werden. Sobald die Finanzbehörde einen Steuerbe-scheid erteilt hat, ist dieser dem RV-Träger vorzulegen. Der ausgewiesene Betrag wird durch die Anzahl der Monate Ihrer Selbständigkeit im betreffenden Jahr geteilt.