Hinzuverdienst teilweise Erwerbsminderungsrente

von
A.Gajewski

Für mich ist eine teilweise Erwerbsminderung beantragt. Zur Zeit habe ich noch einen Vollzeitjob und könnte diesen, wenn die teilweise EWR genehmigt würde, danach auf 5 Stunden pro Tag runterfahren.
Ich hab mich schon mal nach dem Hinzuverdienst erkundigt, aber ehrlich gesagt erscheint mir das, was ich recherchiert habe, schon etwas hoch.

Wenn meine teilweise EWR 550 beträgt, könnte ich nach der Formel der Deutschen Rentenversicherung rund 2300 Euro pro Moant dazuverdienen.
Bezugsgröße x 0,28 x Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Renteneintritt. Ist das so richtig?
Hab ich was übersehen?

von
W*lfgang

Hallo A.Gajewski,

zunächste muss man die 'richtige' Hinzuverdienstgrenze sehen, da die EM-Rente zu 1/4, 1/2, 3/4 gezahlt werden kann, und das hängt nicht von der Höhe der teilweisen EM-Rente ab.

Die Faktoren für die verschiedenen Teilrenten:

0,17 für 3/4
0,23 für 1/2
0,28 für 1/4

Wenn Sie von dem letzten Faktor 0,28 ausgehen, handelt es sich um eine 1/4 Rente, bei 550 EUR als Rentenbetrag läge der Ausgangsbetrag der vollen EM-Rente bei 2200 EUR - kann durchaus sein im Wege der Zurechnungszeit bis 62.

Der Brutto-Hinzuverdienstbetrag ermittelt sich - wie Sie richtig sagen - nach den EP der letzten 3 Jahre ...hohe EP, hohe Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Sehen Sie zu, dass Sie die mtl. Hinzuverdienstgrenze nicht bis zum letzten Cent ausreizen, da auch jährliche Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Boni) zu 1/12 auf den mtl. Hinzuverdienst draufzurechnen sind - und auch eine Tariferhöhung im Jahr kann einem die Hinzuverdienstgrenze verhageln.

Gruß
w.

von
Herz1952

Hallo A.Gajewski,

man kann es auch verständlicher erklären (smile):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=34

Ob der W*lfgang vielleicht sogar dort abegeschrieben hat? (smile)

von
W*lfgang

Zitiert von: Herz1952
Ob der W*lfgang vielleicht sogar dort abegeschrieben hat? (smile)
Herz1952,

natürlich/Lektüre bildet, oder habe Sie die Nachkommastellen für die div. Hinzuverdienstgrenzen im Kopf parat? Die allein hätten der Anfrage zum Verständnis kaum weitergeholfen - oder haben Sie den ganzen Inhalt nicht verstanden? ;-))

Gruß
w.

von
A.Gajewski

@W*lfgang
Vielen Dank für die Erklärung, gerade auch mit dem Hinweis, daß die Sonderzahlungen oder auch Tariferhöhungen mit 1/12 hier reingerechnet werden. Das wußte ich nicht, ich dachte immer, daß diese Hinzuverdienstgrenzen zweimal im Jahr gerade wegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auch überschritten werden dürfen.

Experten-Antwort

Per Bescheid erhalten Sie die Mitteilung ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente befristet oder auf Dauer bewilligt wurde.
In dem Bescheid stehen die für Sie individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Diese Angaben sind Bruttobeträge.
Errechnet werden die Hinzuverdienstgrenzen nach einer bestimmten Formel.
Bei EM-Renten sind folgende Teilrenten möglich: 3/4; 1/2; 1/4. Jede Teilrente hat einen vom Gesetzgeber festgelegten Faktor: 0,17; 0,23; 0,28.
Bsp.:
Ist-Stand: Höhe der EM-Rente laut Renteninformation: 1200 €, teilweise EM liegt vor, Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen EM = 3 EP, Bezugsgröße = 2.905 €
Formel für Vollrente: 0,23 x 2.905 x 3 = 2004,45 €
Um die teilweise EM-Rente in Höhe von 600 € zu erhalten, darf man bis 2004,45 € hinzuverdienen.
Formel für die Teilrente: 0,28 x 2.905 x 3 = 2440,20 €
Um die teilweise EM-Rente in Höhe von 300 € zu erhalten, darf man bis 2440,20 € hinzuverdienen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

von
A.Gajewski

Und ist es denn nun so, daß man die Hinzuverdienstgrenzen zweimal im Jahr wegen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld überschreiten kann oder wird das zu 1/12 auf den monatlichen Hinzuverdienst umgelegt?

von
W*lfgang

Zitiert von: A.Gajewski
Und ist es denn nun so, daß man die Hinzuverdienstgrenzen zweimal im Jahr wegen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld überschreiten kann oder wird das zu 1/12 auf den monatlichen Hinzuverdienst umgelegt?
A.Gajewski,

ja, da muss ich mich korrigieren - wo war ich nur mit meinen Gedanken ;-) (jährlich umgelegt, ist die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten)

Hier zählt ja die mtl. Betrachtungsweise des tatsächlich zufließenden Entgelts/Hinzuverdienstes, so dass eben insbesondere für Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Überstunden, Tarifanpassung/Nachzahlung die 2-malige Überschreitungsmöglichkeit bis zum Doppelten besteht.

Kommt es dennoch zum Überschreiten in einem dritten oder weiteren Monaten, wird die Rente bei Einhaltung der 'gewählten' Hinzuverdienstgrenze wieder in alter Höhe weitergezahlt - was regelmäßig erst im Rahmen eines Rückforderungsbescheides nachgerechnet wird.

Gruß
w.

von
Herz1952

Zitiert von: W*lfgang

ja, da muss ich mich korrigieren - wo war ich nur mit meinen Gedanken ;-)

Tja und mir haben Sie erst kürzlich empfohlen, Merkzettel zu schreiben, wie es demente Personen auch tun. (smile)

von
A.Gajewski

@W*lfgang
Dank Ihnen nochmal für die Erklärung.

Ich habe nicht gewußt, daß man sich für einen Teil der teilweise Erwerbsminderungsrente "aussuchen" kann.
Wenn man nicht länger als 6 Stunden arbeitsfähig ist, dann bekommt man eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Ich dachte, die sei dann hälftig zur vollen Erwerbsminderungsrente. Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, und der HInzuverdienst eigentlich auch festgelegt ist und der Faktor bei 0,28 liegt, dann kommt hinten eine Zahl raus, und die gilt es nicht zu überweiten. Wenn ich richtig verstanden habe, zählen da alle Einkünfte dazu, auch Minijobs. Und wenn man die Grenze überschreitet gibt es Abzug der Rente.

von
W*lfgang

Zitiert von: A.Gajewski
Wenn man nicht länger als 6 Stunden arbeitsfähig ist, dann bekommt man eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Ich dachte, die sei dann hälftig zur vollen Erwerbsminderungsrente.
A.Gajewski,

grundsätzlich ja, aber im 'Kleingedruckten' liegts im Detail, wenn es um zulässigen Hinzuverdienst geht.

Auch wenn die Std.-Zahl 3 bis unter 6 eingehalten wird, richtet sich die Teilrente (bei _voller_ festgestellter EM) dann nach dem tatsächlichen Verdienst aller Einkünfte und demzufolge der dann folgenden Staffelung nach 1/4 1/2 3/4 - oder Null-Rente.

Wird allerdings nur eine teilweise EM-Rente festgestellt, haben wir schon wieder andere Hinzuverdienstgrenzen.

Daher, in Ihrer letzten Rentenauskunft haben Sie dazu auch eine Aussage zu den Hinzuverdienstgrenzen bei voller oder nur teilweiser EM-Rente mit den dargestellten Staffelungen – oder, nächste Beratungsstelle aufsuchen und erklären lassen.

Warten Sie doch bitte einfach erst mal den Bescheid der DRV ab, da stehen Cent-genau die Grenzwerte zur bewilligten Rente drin.

Gruß
w.

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