Hallo Hennes II,
Informationen zum aktuellen Stand der Dinge, was die vorgesehene Erhöhung der Verdienstgrenze auf 400 € betrifft, können Sie beim Beitrag von Kalle64 vom 22.03.2008 erhalten.
Ihren Schilderung zufolge gehe ich davon aus, dass Ihr zukünftiger Verdienst aufgrund einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden soll.
In diesem Falle wäre der für die Deutsche Rentenversicherung maßgebende Verdienst die nach den Grundsätzen des Einkommenssteuerrechts erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Ob Sie bei Ermittlung dieser Einkünfte Ihre Unkosten wie Benzin- oder Inseratskosten absetzen können, ist somit eine steuerrechtliche Frage und kann und darf somit in diesem Forum nicht individuell erörtert werden, sondern müssen Sie mit einem Steuerberater oder mit dem Finanzamt besprechen.