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Experten-Antwort

Hinzuverdienst und EU-Rente vor 2001

von heinerbumm22.10.2012 | 14:17
1623 Ansichten
2 Antworten

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beziehe seit 1986 eine EU-Rente folglich gilt "altes" Recht und ein Hinzuverdienst auf selbständiger Basis führt, auch bei geringem Einkommen (hier 110,- Euro) zum Wegfall der EU-Rente. Fällt die Rente komplett weg oder wird in eine BU-Rente umgewandelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch nach dem 31.12.2000 führt nach § 44 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB VI i.d.F bis zum 31.12.2000 zum Wegfall des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist aber für selbständige Tätige nicht ausgeschlossen, und ist daher vom Rentenversicherungsträger i.S. von § 43 SGB VI zu prüfen. Bei einem monatlichen Einkommen bis zu 400 Euro ist außerdem davon auszugehen, dass eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird und daher ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht.

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1 Antworten

heinerbummam 23.10.2012 | 23:07
Stellt sich die Frage ob aus der wegfallenden EU-Rente automatisch eine BU-Rente nach altem Recht wird und ob die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente automatisch oder nach Antrag geprüft werden.
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