Hallo Experten, Ich wünsche allen ein Gutes Neues Jahr und vor allem Gesundheit. Meine Frage: Wenn jemand ab 01.01.20 mit 45P.x33,05= 1487,25 € Rente bekommt und durch Hinzuverdienst 200€ abgezogen bekommt, bleibt das dann nach dem 01.07.20 bei den 1487,25€ oder werden die 200€ vom neuberechneten Wert abgezogen ?
Im voraus schon Danke.
06.01.2020, 08:16
Experten-Antwort
Zitiert von: Oscar
Hallo Experten, Ich wünsche allen ein Gutes Neues Jahr und vor allem Gesundheit. Meine Frage: Wenn jemand ab 01.01.20 mit 45P.x33,05= 1487,25 € Rente bekommt und durch Hinzuverdienst 200€ abgezogen bekommt, bleibt das dann nach dem 01.07.20 bei den 1487,25€ oder werden die 200€ vom neuberechneten Wert abgezogen ?
Im voraus schon Danke.
Hallo Oscar,
Ihre Rente wird zum 01.07.2020 zunächst mit dem dann aktuellen Rentenwert angepasst und anschließend die Hinzuverdienstanrechnung durchgeführt. Die Anrechnung erfolgt dabei mit Ihrem voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienstes (Prognose, § 96a Abs. 5 in Verbindung mit § 34 Abs. 3c SGB VI)für das Kalenderjahr 2020.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung