Hallo Experte/in,
weitere Experten in Ihrem Forum sehen dies allerdings anderst:
siehe Expertenbeitrag vom 18.02.2009, 12:59 Uhr:
Eine Urlaubsabgeltung, die wegen Beendigung der Beschäftigung nach Rentenbeginn geleistet wird, jedoch in der Zeit zuvor erarbeitet wurde, gilt nicht als Arbeitsentgelt, das (nach §96a-sechtes Sozialgesetzbuch) auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit angerechnet wird.
Experten-Antwort vom 26.05.2009, 12:47 Uhr an Katja:
Rechtsgrundlage zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen Erwerbsminderung ist der §34 Sozialgesetzbuch Sechtes Buch. Nicht zum Arbeitsentgelt und somit rentenunschädlich sind Urlaubsabgeltungen die wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach Rentenbeginn gezahlt werden, jedoch zuvor erarbeitet wurden.
Somit liege ich doch meines Erachtens richtig, dass meine Urlaubsabgeltung für die Zeit vor Rentenbeginn in Höhe von 3.700,00 € auf gar keinen Fall als Hinzuverdienst angerechnet wird, selbst wenn sie wie bei mir nach Rentenbeginn ausgezahlt wird.
Dies wäre ja wirklich nicht zu begreifen ungerecht.
MfG
Jerg mit der Bitte um Antwort