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Hinzuverdienst volle Erwerbminderungsrente

von DHE05.11.2008 | 19:17
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3 Antworten

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Liebe Experten, ich beziehe seit dem 01.04.2006 eine volle Erwerbsminderungsrente (EWR) auf Zeit. Meine Rente wurde gerade verlängert bis 03/2010. Ich habe mal eine Frage zum Hinzuverdienst ! Bei voller EWR 400,00 € bis zu 2x das doppelte also 800,00 € Das habe ich verstanden, aber die weiteren Grenzen: 3/4 der EWR 2077,19 € 1/2 der EWR 2810,31 € 1/4 der EWR 3421,25 € Ich habe eine volle EWR von 1066,62 € Wieviel dürfte ich also dazuverdienen ? Meine Entgeltpunkte betragen 4,9170 Ich wäre Ihnen dankbar falls Sie mir helfen könnten. Mit freundlichem Gruß DHE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Bruttoverdienst von über 400 € bis einschließlich 2077,19 € erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 3/4. Wird diese Grenze überschritten, und liegt der Hinzuverdienst somit über 2077,19 € aber nur bis 2810,31 €, wird die Rente in Höhe von 1/2 geleistet. Bei einem Verdienst über 2810,31 € bis 3421,25 € ergibt sich eine Rente in Höhe von 1/4. Werden alle Grenzen überschritten, besteht der Grundrentenanspruch zwar weiter, es kommt aber zu keiner Rentenzahlung.

2 Antworten

Paulaam 05.11.2008 | 19:42
Hallo DHE, ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Sie haben doch die Hinzuverdienstgrenzen selbst aufgeführt. Dieses (Brutto) Einkommen können, dürfen, Sie verdienen, wenn die Rente nur teilweise gezahlt werden soll. Auch hier ist ein 2-maliges Überschreiten bis zum Doppelten möglich. Paula
Rosannaam 06.11.2008 | 13:25
Ergänzend möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die "Gefahr", bei einem mtl. Verdienst von 2 - knapp 3500,- EUR medizinisch kontrolliert zu werden, selbstverständlich größer ist als bei einem geringfügigen Verdienst von 400,- EUR! Denn eine volle EM-Rente wird nun mal nur bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Std. täglich oder 3 - 6 Std. tgl. ( = Arbeitsmarktrente ) gewährt. Verdient ein EM-Rentner jetzt wie in Ihrem Beispiel brutto 3400,- EUR, wird die logische Frage auftauchen, ob das Leistungsvermögen tatsächlich so weit abgesunken ist wie bisher angenommen. Was natürlich auch nicht ausschließt, dass auf Kosten der Restgesundheit gearbeitet wird und auf keinen Fall die Rente entzogen wird. Bei einer "Arbeitsmarktrente" würde die Rentenberechtigung dagegen AUF JEDEN FALL überprüft und die Rente in der Regel entzogen, denn bei einer solchen wird ja vom verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen! Und genau das liegt ja dann nicht mehr vor. Also immer schön aufpassen! ;-))
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