Wenn Sie mehr als 450 EUR verdienen, bedeutet das nicht zwangslaufig, dass Ihre Rente vollständig ruht. Abhängig von Ihrem Hinzuverdienst können Sie eine Teilrente beanspruchen. Näheres können Sie der Broschüre "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen" entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53415/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf