Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienst von 4,5 Stunden täglich

von Peter Macheit 07.02.2014 | 18:23
5562 Ansichten
44 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo. ich arbeite neben meiner vollen em-rente 4,5 stunden inkll. 0,5 std. pause hinzu. das 3 mal die woche. ist das wohl ok so ? so komme ich auf 12 std. die woche. bin chronisch krank.

44 Antworten

007am 07.02.2014 | 18:38
Das muss ja eine tolle Krankheit sein,die es erlaubt jeden Tag 4,5 Stunden zu arbeiten und dabei noch EM-Rente zu kassieren.
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 07.02.2014 | 19:13
Wer MINDESTENS 3 Stunden/täglich arbeiten kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Ihre wöchentliche Durchschitts-Arbeitsleistung ist dabei völlig unerheblich. Vielleicht drückt Ihr Sachbearbeiter beide Augen zu, wenn Sie Ihre Tätigkeit PFLICHTGEMÄß gemeldet haben, vielleicht leitet er aber auch ein Überprüfungsverfahren mit ungewissem Ausgang ein.
Der Zweifleram 07.02.2014 | 19:56
Zitat von Sachbearbeiter Wiedereingliederung anzeigen
hallo. ich arbeite neben meiner vollen em-rente 4,5 stunden inkll. 0,5 std. pause hinzu. das 3 mal die woche. ist das wohl ok so ? so komme ich auf 12 std. die woche. bin chronisch krank.
Wer MINDESTENS 3 Stunden/täglich arbeiten kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Ihre wöchentliche Durchschitts-Arbeitsleistung ist dabei völlig unerheblich. Vielleicht drückt Ihr Sachbearbeiter beide Augen zu, wenn Sie Ihre Tätigkeit PFLICHTGEMÄß gemeldet haben, vielleicht leitet er aber auch ein Überprüfungsverfahren mit ungewissem Ausgang ein.
Wie war das eigentlich noch mit "arbeiten auf kosten der Gesundheit" und täglich macht er das ja auch nicht also Herr Sachbearbeiter hier wurde schon einiges geschrieben von den sogenannten Experten.....vo keinem eine eindeutige Aussage ....ist also wohl auch auslegungssache......er kommt auf 12 h! Zeigen Sie uns mal den Gesetzestext in dem das eindeutig steht....
007am 07.02.2014 | 20:12
Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind,danach zu suchen,dann will ich Sie an das Patschhändchen nehmen und Ihnen den Weg zur gesetzlichen Grundlage zeigen: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/43.html Da steht nichts von Wochenstunden! Wer zwischen 3-6 Stunden erwerbsfähig ist,hat nur Anrecht auf eine EM-Teilrente.
Der Zweifleram 07.02.2014 | 20:41
Zitat von 007 anzeigen
Zeigen Sie uns mal den Gesetzestext in dem das eindeutig steht....
Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind,danach zu suchen,dann will ich Sie an das Patschhändchen nehmen und Ihnen den Weg zur gesetzlichen Grundlage zeigen: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/43.html Da steht nichts von Wochenstunden! Wer zwischen 3-6 Stunden erwerbsfähig ist,hat nur Anrecht auf eine EM-Teilrente.
Eben nullnullnix TÄGLICH!!!! Das ist eben der entscheidene Punkt und dazu nimmt keiner richtig Stellung .....hier unterstellt jeder----wer 3 mal in der Woche je 4 h arbeitet ----könnte dies täglich!!!
Herz1952am 07.02.2014 | 20:42
an 007 und Peter Macheit, Der vollständige Test lautet: Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können. Weiterhin gibt es wegen der ungünstigen Arbeitsmarktsituation arbeitsmarktbedingte Renten wegen Erwerbsminderung. Versicherte, die noch mindestens 3, aber nicht mehr 6 Stunden täglich arbeiten könnten, jedoch arbeitslos sind, erhalten bei Erfüllung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen eine volle Erwerbsminderungsrente. Die 5-Tagewoche ist auch noch erwähnt und unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nachzulesen unter: www.behindertenbeauftragte.de Link hat den "offiziellen Bundesadler mit Ministeriumssymbol". Das ist mindestens so klar wie "Kloßbrühe". Vielleicht dort telefonisch nachfragen. In welchem SGB und § das steht, habe ich nicht nachgesehen. Ist ungefähr so genau wie der GroKo Vertrag für EM-Rentner. Herz1952
Anton Kueperam 07.02.2014 | 21:27
Zitat von Sachbearbeiter Wiedereingliederung anzeigen
So ist das nicht richtig beschrieben : Wer täglich 3 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet, ist nicht voll erwerbsgemindert. Wer täglich 4,5 Stunden arbeitet und dabei nach 2 Stunden eine halbe Stunde Pause macht ist nach Gesetz u Rechtsprechung voll erwerbsgemindert, weil eine Pause von 30 Minuten nach 2 Stunden Arbeit "keine Gegebenheit auf einem üblichen Arbeitsmarkt darstellt. Dies widerspricht zwar der abstrakten ( medizinischen ) Betrachtungsweise, da aber hier die konkrete, sprich tatsächliche Leistung vor Ort zu beurteilen ist, sorgt die halbe Stunde Pause dafür, daß der Mann als voll erwerbsgemindert zu beurteilen ist, da er nicht 3 Stunden durchgehend arbeit. Ich sehe Sie also außerhalb jedweden Vorwurfs, solange Sie die Pause spätestens nach 2,5 Arbeitsstunden antreten. Treten Sie die Pause erst nach der dritten Stunde an, ist die voll EM-Rente weg. Sie dürfen also 4,5 Stunden im Betrieb sein :-) ohne das Sie Angst um Ihre volle EM-Rente haben müssen. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitgeber vorher die krankheitsbedingte Pause - wie lange und vor allem nach wieviel Arbeitsstunden - vereinbaren schriftlich. Dann ist es absolut wasserdicht. Vereinbaren Sie die Pausen nicht, gelten sie arbeitsrechtlich als "Bereitschaftszeit" und somit als Arbeitszeit. Mit so einer Vereinbarung bringen Sie einen Sozialrichter natürlich vor Wut zum Kochen, aber so ist es nunmal :-) Dem Sozialrichter wird natürlich reflexartig aus anderen Schandtaten sofort einfallen, daß Arbeitspausenregelungen nachgiebiges Recht ist ( also gesetzliche Regelungen nie unterschritten aber immer besser sein können ) und eine frühe Pausenregelung schon nach 2 Std auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, entscheidend ist aber, daß eine so frühe Pausenregelung "Arbeitsmarktunüblich" ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles ganz einfach :-)
Anton Kueperam 07.02.2014 | 21:32
Also : vorher die halbe Stunde Pause schriftlich vereinbaren. Entscheidend ist das vorher schriftlich, sonst ist es Bereitschaftszeit und somit Arbeitseit. Und sie werden die halbe std. Pause jawohl nicht versehentlich durch arbeiten oder ???? :-)
Anton Kueperam 07.02.2014 | 21:47
Sie arbeiten an einem Tag also einmal 2,5 Stunden, also unter 3 Stunden und dann nach unterbrechung nochmal 1,0 Stunde, also auch unter 3 Stunden : alles im grünen Bereich :-)
Herz1952am 07.02.2014 | 22:20
an Ich, Ei wo isse denn, die 5-Tage-Woche. Versteckt sich (vielleicht) hinter allgemeiner Arbeitsmarkt und "täglich". (5-Tage-Woche ist allgemein am Arbeitsmarkt üblich). Wer löst das Rätsel. Allgemein gibt es bei "Nano" eine Tasche mit Logo, die nicht im Handel erhältlich ist. W*olfgang vielleicht spendiert uns jemand exklusiv einen "EM-Rucksack". Herz1952
007am 07.02.2014 | 22:32
Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
icham 07.02.2014 | 23:01
Zitat von Herz1952 anzeigen
an Herz1952: Sie sollten besser recherchieren und nicht etwas in den Gesetzestext hinein deuten, was dort nicht enthalten ist. Hier mal der Link zu den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Dort können Sie auch nachlesen, was mit den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" verstanden wird. Die sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit erfolgt tatsächlich nach der täglichen Leistungsfähigkeit (kann man z.B. auch an den Aussagen in den Reha- Entlassungsberichten oder Gutachten erkennen). Die wöchentliche Betrachtungsweise gibt es nur bei der Beurteilung, ob jemand einen leistungsgerechten Arbeitsplatz inne hat (z.B. nach sozialmedizinischer Beurteilung tgl. 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, aber 20 - Stunden- Job / Woche --> "leistungsgerechter Arbeitsplatz" wird vermutet. Wenn jemand über sein sozialmedizinisch festgestelltes Leistungsvermögen arbeitet, (z.B. Beurteilung < 3 h / täglich, aber Beschäftigung von 4,5 h täglich ), für dies zunächst zu Irritationen, kann aber immer noch eine "Beschäftigung auf Kosten der (Rest-) gesundheit darstellen. Völlig widersprechen kann man nur aber Ihrer Theorie "2,5 h arbeiten, Pause und dann nochmal eine Stunde arbeiten" : NIRGENDS wird die Beurteilung der Beschäftigung am Stück berücksichtigt. Nach dieser Theorie würde ja die Abwandlung "4 h arbeiten, 1 h Pause, nochmals 4 h arbeiten" dann ja immer noch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeuten..... ich
Herz1952am 08.02.2014 | 02:28
an ich, ich habe ja ein Quiz daraus gemacht. Unser Spezialist wird die Antwort darauf wissen. Das mit der Pause dazwischen, stammt nicht von mir. Aber ich gebe zu, dass ich auch ab und zu solche "Halunkinationen" habe, nach dem Motto, wo ein Gesetz ist, ist auch eine Lücke. Wenn ich gewusst hätte, dass ich mir an meinem Arbeitsplatz die Pausen aus gesundheitlichen Gründen selbst hätte einteilen müssen, hätte ich mir keinen Herzinfarkt "zulegen" müssen. In einem solchen Fall ist der Arbeitsmarkt verschlossen und die volle EM-Rente zu gewähren. Aber ich habe leider beim Verteilen von Krankheiten zu oft "hier" geschrien. Ich habe es allerdings auch schon fertiggebracht, die Außenprüfer der Rentenversicherung "auszuhebeln", weil der Lohnsteuerprüfer meine Auffassungen über Verpflegungsmehraufwand geteilt hat. In einem solchen Fall ist die lohnsteuerliche Beurteilung maßgebend und die RV, die vorher eine Nachzahlung (einige Tausend DM) gefordert hatte musste meine Widersprüche anerkennen. Auf hoher See und vor Gericht....... Herz1952
Herz1952am 08.02.2014 | 02:36
PS: Mir fällt noch was ein. Ich hatte wegen einer Gaststätten Mitarbeiterin vor langer Zeit eine telefonische Anfrage der RV, ob diese nicht länger als - und da glaube ich mich zu erinnern - nicht über die 15 Wochenstunden hinauskam. Er nahm einen wesentlich geringeren Stundenlohn an, als die Frau tatsächlich hatte. Aber andererseits kam sie nicht über die 3 Std. täglich. Ich konnte darüber auch keine 100-prozentige Auskunft geben, weil ich nur die Buchhaltung der Gaststätte nebenbei mitgemacht habe. Herz1952
Sozialröchler?am 08.02.2014 | 05:04
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise), nicht die tatsächliche Arbeitszeit. Das kann auch jeder nachlesen. Hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Anton Kueperam 08.02.2014 | 09:02
Zitat von 007 anzeigen
Sie arbeiten an einem Tag also einmal 2,5 Stunden, also unter 3 Stunden und dann nach unterbrechung nochmal 1,0 Stunde, also auch unter 3 Stunden : alles im grünen Bereich :-)
Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
Sie,007, sind intellektuell einfach nicht in der Lage, Gesetzestexte zu verstehen : 1. ist mit der Pause nach 2,5 Std. der Tatbestand erfüllt, daß diese erwerbsminderungsbedingte Pause "Arbeitsmarktunüblich". Lesen Sie noch mal aufmerksam den §43 SGB VI, insbesondere den dort genannten Begriff "üblichen Bedingungen" .. 2. Zweitens ist mit dieser krankheitsbedingten Pause nach BSG-Kriterien bewiesen, daß der EM-Rentner auf "Kosten seiner Gesundheit" arbeit und diese Tätigkeit keiner quantitativen Prüfung zugänglich ist... Berufen Sie sich nicht ständig auf Ihre Stamm-Tisch-Parolen und Ihre Laien-Einträge bei Wikipedia sondern schalten Sie Ihr Gehirn ein und lesen dort, wo es richtig geschrieben steht und vor allem, verbreiten Sie Ihre falschen Parolen nicht in öffentlichen Foren.
Anton Kueperam 08.02.2014 | 09:08
Zitat von 007 anzeigen
Sie arbeiten an einem Tag also einmal 2,5 Stunden, also unter 3 Stunden und dann nach unterbrechung nochmal 1,0 Stunde, also auch unter 3 Stunden : alles im grünen Bereich :-)
Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
Wenn Sie einen Tag 8 Stunden arbeiten, wie Sie schreiben, sind Sie weder voll, noch teilerwerbsgemindert. Die gesetzliche Opfergrenze liegt bei 6 Stunden täglich. Lesen Sie das nochmals nach, bevor hier nur noch Blödsinn von Ihnen kommt...
Anton Kueperam 08.02.2014 | 09:16
Zitat von Sozialröchler? anzeigen
In dem allein gültigen Gesetz steht weder was von abstrakter Betrachtungweise, noch das das tatsächliche Leistungsvermögen nicht maßgeblich ist. Unabhängig hiervon verwirft ein BSG - Gericht sogar eine frühere abstrakte Beurteilung nach medizinischen Unterlagen, wenn der Rentner tatsächlich durch arbeit ein höheres leistungsvermögen beweist...das ist doch logisch....
GroKoam 08.02.2014 | 09:51
Na Anton haste als Peter eine Frage rein gestellt um Selbstgespräche zu führen.
GroKoam 08.02.2014 | 11:34
Na Anton haste als Peter eine Frage rein gestellt um Selbstgespräche zu führen.
Schon mal was von projektivem Denken gehört? ;-)
Uiuiuiuiuiui
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 08.02.2014 | 14:23
Was sollen Ihre kindischen "Smilies"? Sind Sie noch in der Pubertät? Der Richter wird bestimmt stark beeindruckt sein, wenn sich der Fragensteller im Ernstfall auf Ihre Dummschwätzerei beruft. Mir sind Fälle bekannt, in denen schon wegen harmloserer Dinge Renten entzogen wurden oder zumindest unangenehme Fragen gestellt wurden. Also tun Sie bitte nicht so, als wären Sie klüger als erfahrene Berufsjuristen, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! DANKE !
007am 08.02.2014 | 14:44
Ich habs geahnt,nichtmal mein Posting haben sie verstanden. Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
Wenn Sie einen Tag 8 Stunden arbeiten, wie Sie schreiben, sind Sie weder voll, noch teilerwerbsgemindert. Die gesetzliche Opfergrenze liegt bei 6 Stunden täglich. Lesen Sie das nochmals nach, bevor hier nur noch Blödsinn von Ihnen kommt...
Anton Kueperam 08.02.2014 | 15:26
Zitat von Sachbearbeiter Wiedereingliederung anzeigen
Wer täglich 3 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet, ist nicht voll erwerbsgemindert. Wer täglich 4,5 Stunden arbeitet und dabei nach 2 Stunden eine halbe Stunde Pause macht ist nach Gesetz u Rechtsprechung voll erwerbsgemindert, weil eine Pause von 30 Minuten nach 2 Stunden Arbeit "keine Gegebenheit auf einem üblichen Arbeitsmarkt darstellt. Dies widerspricht zwar der abstrakten ( medizinischen ) Betrachtungsweise, da aber hier die konkrete, sprich tatsächliche Leistung vor Ort zu beurteilen ist, sorgt die halbe Stunde Pause dafür, daß der Mann als voll erwerbsgemindert zu beurteilen ist, da er nicht 3 Stunden durchgehend arbeit. Ich sehe Sie also außerhalb jedweden Vorwurfs, solange Sie die Pause spätestens nach 2,5 Arbeitsstunden antreten. Treten Sie die Pause erst nach der dritten Stunde an, ist die voll EM-Rente weg. Sie dürfen also 4,5 Stunden im Betrieb sein :-) ohne das Sie Angst um Ihre volle EM-Rente haben müssen. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitgeber vorher die krankheitsbedingte Pause - wie lange und vor allem nach wieviel Arbeitsstunden - vereinbaren schriftlich. Dann ist es absolut wasserdicht. Vereinbaren Sie die Pausen nicht, gelten sie arbeitsrechtlich als "Bereitschaftszeit" und somit als Arbeitszeit. Mit so einer Vereinbarung bringen Sie einen Sozialrichter natürlich vor Wut zum Kochen, aber so ist es nunmal :-) Dem Sozialrichter wird natürlich reflexartig aus anderen Schandtaten sofort einfallen, daß Arbeitspausenregelungen nachgiebiges Recht ist ( also gesetzliche Regelungen nie unterschritten aber immer besser sein können ) und eine frühe Pausenregelung schon nach 2 Std auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, entscheidend ist aber, daß eine so frühe Pausenregelung "Arbeitsmarktunüblich" ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles ganz einfach :-)
Was sollen Ihre kindischen "Smilies"? Sind Sie noch in der Pubertät? Der Richter wird bestimmt stark beeindruckt sein, wenn sich der Fragensteller im Ernstfall auf Ihre Dummschwätzerei beruft. Mir sind Fälle bekannt, in denen schon wegen harmloserer Dinge Renten entzogen wurden oder zumindest unangenehme Fragen gestellt wurden. Also tun Sie bitte nicht so, als wären Sie klüger als erfahrene Berufsjuristen, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! DANKE !
Statt nur polemisch zu werden, hätten Sie meine Aussagen mal lieber mit Beweisen widerlegt. Das können Sie nicht, weil es keine gibt. Zum Glück sind die Gesetze so geschrieben, daß sie jeder normale lesen und verstehen kann. Dazu bedarf es keiner Berufsjuristen.
Anton Kueperam 08.02.2014 | 15:30
Zitat von ich anzeigen
ich schrieb

an Herz1952:

Sie sollten besser recherchieren und nicht etwas in den Gesetzestext hinein deuten, was dort nicht enthalten ist.

Hier mal der Link zu den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0

Dort können Sie auch nachlesen, was mit den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" verstanden wird.

Die sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit erfolgt tatsächlich nach der täglichen Leistungsfähigkeit (kann man z.B. auch an den Aussagen in den Reha- Entlassungsberichten oder Gutachten erkennen).

Die wöchentliche Betrachtungsweise gibt es nur bei der Beurteilung, ob jemand einen leistungsgerechten Arbeitsplatz inne hat (z.B. nach sozialmedizinischer Beurteilung tgl. 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, aber 20 - Stunden- Job / Woche --> "leistungsgerechter Arbeitsplatz" wird vermutet.

Wenn jemand über sein sozialmedizinisch festgestelltes Leistungsvermögen arbeitet, (z.B. Beurteilung < 3 h / täglich, aber Beschäftigung von 4,5 h täglich ), für dies zunächst zu Irritationen, kann aber immer noch eine "Beschäftigung auf Kosten der (Rest-) gesundheit darstellen.

Völlig widersprechen kann man nur aber Ihrer Theorie "2,5 h arbeiten, Pause und dann nochmal eine Stunde arbeiten" : NIRGENDS wird die Beurteilung der Beschäftigung am Stück berücksichtigt. Nach dieser Theorie würde ja die Abwandlung "4 h arbeiten, 1 h Pause, nochmals 4 h arbeiten" dann ja immer noch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeuten.....

ich

an Ich, Ei wo isse denn, die 5-Tage-Woche. Versteckt sich (vielleicht) hinter allgemeiner Arbeitsmarkt und "täglich". (5-Tage-Woche ist allgemein am Arbeitsmarkt üblich). Wer löst das Rätsel. Allgemein gibt es bei "Nano" eine Tasche mit Logo, die nicht im Handel erhältlich ist. W*olfgang vielleicht spendiert uns jemand exklusiv einen "EM-Rucksack". Herz1952
an Herz1952: Sie sollten besser recherchieren und nicht etwas in den Gesetzestext hinein deuten, was dort nicht enthalten ist. Hier mal der Link zu den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Dort können Sie auch nachlesen, was mit den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" verstanden wird. Die sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit erfolgt tatsächlich nach der täglichen Leistungsfähigkeit (kann man z.B. auch an den Aussagen in den Reha- Entlassungsberichten oder Gutachten erkennen). Die wöchentliche Betrachtungsweise gibt es nur bei der Beurteilung, ob jemand einen leistungsgerechten Arbeitsplatz inne hat (z.B. nach sozialmedizinischer Beurteilung tgl. 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, aber 20 - Stunden- Job / Woche --> "leistungsgerechter Arbeitsplatz" wird vermutet. Wenn jemand über sein sozialmedizinisch festgestelltes Leistungsvermögen arbeitet, (z.B. Beurteilung < 3 h / täglich, aber Beschäftigung von 4,5 h täglich ), für dies zunächst zu Irritationen, kann aber immer noch eine "Beschäftigung auf Kosten der (Rest-) gesundheit darstellen. Völlig widersprechen kann man nur aber Ihrer Theorie "2,5 h arbeiten, Pause und dann nochmal eine Stunde arbeiten" : NIRGENDS wird die Beurteilung der Beschäftigung am Stück berücksichtigt. Nach dieser Theorie würde ja die Abwandlung "4 h arbeiten, 1 h Pause, nochmals 4 h arbeiten" dann ja immer noch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeuten..... ich
Unsinn, es gibt auch Menschen, die 8 stunden arbeiten können, aber nicht den Begingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gerecht werden, siehe Behindertenwerkstätten...
Anton Kueperam 08.02.2014 | 15:57
Und vor allem wäre es wünschenswert, daß Rentner bei konkreten telefonischen Nachfragen zum Hinzuverdienst nicht von 20 verschiedenen Mitarbeitern und Versichertenältesten 20 verschiedene Antworten bekommen. Das ist das Mindeste....
Anton Kueperam 08.02.2014 | 15:48
Zitat von Sachbearbeiter Wiedereingliederung anzeigen
Wer täglich 3 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet, ist nicht voll erwerbsgemindert. Wer täglich 4,5 Stunden arbeitet und dabei nach 2 Stunden eine halbe Stunde Pause macht ist nach Gesetz u Rechtsprechung voll erwerbsgemindert, weil eine Pause von 30 Minuten nach 2 Stunden Arbeit "keine Gegebenheit auf einem üblichen Arbeitsmarkt darstellt. Dies widerspricht zwar der abstrakten ( medizinischen ) Betrachtungsweise, da aber hier die konkrete, sprich tatsächliche Leistung vor Ort zu beurteilen ist, sorgt die halbe Stunde Pause dafür, daß der Mann als voll erwerbsgemindert zu beurteilen ist, da er nicht 3 Stunden durchgehend arbeit. Ich sehe Sie also außerhalb jedweden Vorwurfs, solange Sie die Pause spätestens nach 2,5 Arbeitsstunden antreten. Treten Sie die Pause erst nach der dritten Stunde an, ist die voll EM-Rente weg. Sie dürfen also 4,5 Stunden im Betrieb sein :-) ohne das Sie Angst um Ihre volle EM-Rente haben müssen. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitgeber vorher die krankheitsbedingte Pause - wie lange und vor allem nach wieviel Arbeitsstunden - vereinbaren schriftlich. Dann ist es absolut wasserdicht. Vereinbaren Sie die Pausen nicht, gelten sie arbeitsrechtlich als "Bereitschaftszeit" und somit als Arbeitszeit. Mit so einer Vereinbarung bringen Sie einen Sozialrichter natürlich vor Wut zum Kochen, aber so ist es nunmal :-) Dem Sozialrichter wird natürlich reflexartig aus anderen Schandtaten sofort einfallen, daß Arbeitspausenregelungen nachgiebiges Recht ist ( also gesetzliche Regelungen nie unterschritten aber immer besser sein können ) und eine frühe Pausenregelung schon nach 2 Std auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, entscheidend ist aber, daß eine so frühe Pausenregelung "Arbeitsmarktunüblich" ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles ganz einfach :-)
Was sollen Ihre kindischen "Smilies"? Sind Sie noch in der Pubertät? Der Richter wird bestimmt stark beeindruckt sein, wenn sich der Fragensteller im Ernstfall auf Ihre Dummschwätzerei beruft. Mir sind Fälle bekannt, in denen schon wegen harmloserer Dinge Renten entzogen wurden oder zumindest unangenehme Fragen gestellt wurden. Also tun Sie bitte nicht so, als wären Sie klüger als erfahrene Berufsjuristen, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! DANKE !
Vielleicht mache ich die Smiles, weil ich mich für nicht so besonders wichtig nehme. Dann erklären Sie mir doch mal bitte, warum in Ihren Hinzuverdienstfragebögen konkret die Frage gestellt wird, ob der Arbeitgeber die Erwerbsbeschränkungen durch besondere Pausenregelungen berücksichtigt..... WEnn Sie sagen, daß Sie Fälle kennen, in denen schon Rentnern die REnte wegen viel harmloserer Dinge entzogen wurden, sollten Sie nicht schreiben, daß evtl ein Mitarbeiter bei 4 Stunden beide Augen zudrückt. Sie sollten fairerweise den Rentnertipp über Hinzuverdienst ohne Gefahrenhinweis gänzlich entfernen von ihrer Homepage...das alleine ist fair und nur das...
Anton Kueperam 08.02.2014 | 16:05
an LL : Ja sie haben vollkommen Recht. Aber hier geht es um zum Teil schwerstkranke Menschen, die von ihrer Rente nicht leben können und oftmals auch suizidal sind. Und diese Menschen arbeiten "auf Kosten ihrer Gesund". Ich gehe sogar davon aus, daß alle auf Kosten ihrer Gesundheit arbeiten. Und diese Menschen sollte man nicht durch einen irreführenden und halbherzigen "Rentnertipp" auf der Homepage untermauert dann auch noch mit falschen Auskünften der Versichertenältesten zum allerletzten Schritt anstoßen...
LLam 08.02.2014 | 15:57
@Anton lieber loslassen - es ist doch gut, wenn man etwas weiß, was andere nicht wissen wollen. Man kann andere nicht retten wollen, auch wenn man nun den Rettungsring gefunden hat, den man irgendwann mal selbst nötig gebraucht hätte.
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 08.02.2014 | 20:11
Ob tatsächlich auf Kosten der (Rest)Gesundheit gearbeitet wird, entscheidet aber nicht der Herr Anton Kueper, sondern der sozialmedizinische Dienst der DRV individuell, von Fall zu Fall. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Herr Kueper dem Fragesteller ggf. seinen entstandenen Schaden ersetzt, falls der Richter der recht abenteuerlichen Argumentation des Herrn Kueper nicht folgen sollte. Auf jeden Fall muss der Fragesteller sehr geduldig sein, falls er seine Ansprüche gerichtlich geltend machen muß. Wenn er Glück hat, entscheidet die erste Instanz innerhalb von 24 Monaten. Falls dann noch Berufung und Revision erforderlich sein sollten, kann er in ca. 5 bis 10 Jahren mit einer endgültigen Entscheidung rechnen. Und das alles nur wegen 1,5 Arbeitsstunden/Tag. Von mir aus......
Anton Kueper am 09.02.2014 | 12:47
Herr Sachbearbeiter ! Natürlich haben Sie Recht mit Ihren Ausführungen. Vollkommen. Und jetzt sind wir schon bei 1,5 Stunden angekommen, statt 3. Sie sollten daher Ihren Rentnertipp 2 x 900,- Euro im Jahr und zusätzlich 10 x 450,- Euro schnellsten entfernen von Ihrer Homepage oder Sie schaffen "Rechtssicherheit" für ohnehin sehr labile Menschen, um es mal sehr vorsichtig zu formulieren. Dieser Rentnertipp ist mMn "unredlich". Sie haben sicherlich mehr Juristenwissen als ein Anton Kueper oder sonstjemand. Was Ihnen aber "vielleicht" entgeht, ist die Tatsache, daß ein "Sozialrichter" im Ernstfall nicht über die Weitergewährung der Rente oder nicht entscheidet . Dieser Richter oder auch die DRV entscheidet über das "Leben" oder Nichtweiterleben dieses "kranken" Menschen. Bei dem Robert Enke hat auch keiner das "tatsächliche Krankheitsbild" vorher erkannt. Nachher waren sie "wie immer" alle schlauer. Und dieser Fußballer war mindestens Einkommensmillionär und mußte nicht von 700,- Euro Rente brutto leben und wie er seinen Zahnarzt bezahlen soll.. Darum geht es. Ich verabschiede mich, aus der unendlichen Geschiche, weil es sinnlos ist und jedes Statement, ob nun für oder wider eines Nebenjobs unter Umständen eine "Lebensgefahr" für einen anderen bedeuten kann..
Anton Kueper am 09.02.2014 | 13:03
Als Letztes : Wie konnten Millionen Zuschauer bei dem Kanzler-Duell sehen und hören ? Zitat : Mit mir wird es eine Maut für den Bürger nicht geben...."...Ende des Zitats....Nein, mit der Dame nicht, aber sie hat beim Zitat gewußt, daß die Maut für den Privatmann durch Brüssel kommt.. Was steht auf der DRV Homepage ? Sie dürfen 2 x 900,- Euro hinzuverdienen...
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 09.02.2014 | 14:59
Zitat von Anton Kueper anzeigen
Vielleicht sollten Sie sich Ihr Zitat solange aufheben, bis die Maut tatsächlich eingeführt wurde. Bisher gibt es noch nicht einmal einen Entwurf eines Gesetzesentwurfes! Dem aufmerksamen Bürger ist auch nicht entgangen, dass diese Maut außer der CSU gar keiner will, weil die Umsetzung wirtschaftlich unsinnig wäre. Da gibt es viel wirkungsvollere Instrumente.
Anton Kueper am 09.02.2014 | 20:36
Zitat von Sachbearbeiter Wiedereingliederung anzeigen
Was steht auf der DRV Homepage ? Sie dürfen 2 x 900,- Euro hinzuverdienen...
Ja und, was ist daran falsch? Mit entsprechenden Löhnen ist das durchaus machbar, ohne 3 Arbeitsstunden/Tag zu erreichen. Manchmal gibt es auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld.
Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist es kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und somit voll sozialversicherungspflichtig wie bei Ihnen mit 14 oder 15 Gehältern. Weihnachts und Urlaubsgeld sind nicht unvorhergesehen wie bei Krankheitsvertretungen und damit voll abgabenpflichtig. 70 Prozent aller normalen Vollzeitjobber mit 160 std. /montl. bekommen darueber hinaus weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld, aber der 2,59 stunden-jobber mit 4 Euro was ? Der einzige Grund, weshalb Geringfügigkeitsarbeiter überhaupt eingstellt werden ist eben die Pauschalabgabenlast und die fällt mit mit 1 cent über 450,- Euro weg... Alles Tagträumereien entstanden aus juristischen Abstrahierungen die komplett an der Realität vorbeigehen.. Aber vor Gericht machen solche weltfremden Kapriolen natürlich Eindruck auf noch weltfremdere Berufsjuristen... Tschö mit ö
GroKoam 10.02.2014 | 08:36
Zitat von Anton Kueper anzeigen
So Anton es ist Zeit für die blauen Pillen, schön runter schlucken, ja so ist brav. Ja und, was ist daran falsch? Mit entsprechenden Löhnen ist das durchaus machbar, ohne 3 Arbeitsstunden/Tag zu erreichen. Manchmal gibt es auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld.
Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist es kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und somit voll sozialversicherungspflichtig wie bei Ihnen mit 14 oder 15 Gehältern. Weihnachts und Urlaubsgeld sind nicht unvorhergesehen wie bei Krankheitsvertretungen und damit voll abgabenpflichtig. 70 Prozent aller normalen Vollzeitjobber mit 160 std. /montl. bekommen darueber hinaus weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld, aber der 2,59 stunden-jobber mit 4 Euro was ? Der einzige Grund, weshalb Geringfügigkeitsarbeiter überhaupt eingstellt werden ist eben die Pauschalabgabenlast und die fällt mit mit 1 cent über 450,- Euro weg... Alles Tagträumereien entstanden aus juristischen Abstrahierungen die komplett an der Realität vorbeigehen.. Aber vor Gericht machen solche weltfremden Kapriolen natürlich Eindruck auf noch weltfremdere Berufsjuristen... Tschö mit ö
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026