Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Wie war das eigentlich noch mit "arbeiten auf kosten der Gesundheit" und täglich macht er das ja auch nicht also Herr Sachbearbeiter hier wurde schon einiges geschrieben von den sogenannten Experten.....vo keinem eine eindeutige Aussage ....ist also wohl auch auslegungssache......er kommt auf 12 h! Zeigen Sie uns mal den Gesetzestext in dem das eindeutig steht....hallo. ich arbeite neben meiner vollen em-rente 4,5 stunden inkll. 0,5 std. pause hinzu. das 3 mal die woche. ist das wohl ok so ? so komme ich auf 12 std. die woche. bin chronisch krank.Wer MINDESTENS 3 Stunden/täglich arbeiten kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Ihre wöchentliche Durchschitts-Arbeitsleistung ist dabei völlig unerheblich. Vielleicht drückt Ihr Sachbearbeiter beide Augen zu, wenn Sie Ihre Tätigkeit PFLICHTGEMÄß gemeldet haben, vielleicht leitet er aber auch ein Überprüfungsverfahren mit ungewissem Ausgang ein.
Eben nullnullnix TÄGLICH!!!! Das ist eben der entscheidene Punkt und dazu nimmt keiner richtig Stellung .....hier unterstellt jeder----wer 3 mal in der Woche je 4 h arbeitet ----könnte dies täglich!!!Zeigen Sie uns mal den Gesetzestext in dem das eindeutig steht....Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind,danach zu suchen,dann will ich Sie an das Patschhändchen nehmen und Ihnen den Weg zur gesetzlichen Grundlage zeigen: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/43.html Da steht nichts von Wochenstunden! Wer zwischen 3-6 Stunden erwerbsfähig ist,hat nur Anrecht auf eine EM-Teilrente.
Sie,007, sind intellektuell einfach nicht in der Lage, Gesetzestexte zu verstehen : 1. ist mit der Pause nach 2,5 Std. der Tatbestand erfüllt, daß diese erwerbsminderungsbedingte Pause "Arbeitsmarktunüblich". Lesen Sie noch mal aufmerksam den §43 SGB VI, insbesondere den dort genannten Begriff "üblichen Bedingungen" .. 2. Zweitens ist mit dieser krankheitsbedingten Pause nach BSG-Kriterien bewiesen, daß der EM-Rentner auf "Kosten seiner Gesundheit" arbeit und diese Tätigkeit keiner quantitativen Prüfung zugänglich ist... Berufen Sie sich nicht ständig auf Ihre Stamm-Tisch-Parolen und Ihre Laien-Einträge bei Wikipedia sondern schalten Sie Ihr Gehirn ein und lesen dort, wo es richtig geschrieben steht und vor allem, verbreiten Sie Ihre falschen Parolen nicht in öffentlichen Foren.Sie arbeiten an einem Tag also einmal 2,5 Stunden, also unter 3 Stunden und dann nach unterbrechung nochmal 1,0 Stunde, also auch unter 3 Stunden : alles im grünen Bereich :-)Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
Wenn Sie einen Tag 8 Stunden arbeiten, wie Sie schreiben, sind Sie weder voll, noch teilerwerbsgemindert. Die gesetzliche Opfergrenze liegt bei 6 Stunden täglich. Lesen Sie das nochmals nach, bevor hier nur noch Blödsinn von Ihnen kommt...Sie arbeiten an einem Tag also einmal 2,5 Stunden, also unter 3 Stunden und dann nach unterbrechung nochmal 1,0 Stunde, also auch unter 3 Stunden : alles im grünen Bereich :-)Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!
UiuiuiuiuiuiNa Anton haste als Peter eine Frage rein gestellt um Selbstgespräche zu führen.Schon mal was von projektivem Denken gehört? ;-)
Ich habs geahnt,nichtmal mein Posting haben sie verstanden. Von Ihnen kommt doch nur Blödsinn. Fakt ist,3 Stunden täglich sind 3 Stunden täglich und keine 4,5,egal ob mit oder ohne Pause. Scheint aber einige Herrschaften intellektuell sehr herauszuforden,dies zu begreifen. Ansonsten könnte man ja auch 1 Tag 8 und 1 Tag 7 Stunden pro Woche arbeiten. Fakt ist,das tägliche Leistungsvermögen muss für eine volle EM-Rente unter 3 Stunden täglich liegen !!!Wenn Sie einen Tag 8 Stunden arbeiten, wie Sie schreiben, sind Sie weder voll, noch teilerwerbsgemindert. Die gesetzliche Opfergrenze liegt bei 6 Stunden täglich. Lesen Sie das nochmals nach, bevor hier nur noch Blödsinn von Ihnen kommt...
Statt nur polemisch zu werden, hätten Sie meine Aussagen mal lieber mit Beweisen widerlegt. Das können Sie nicht, weil es keine gibt. Zum Glück sind die Gesetze so geschrieben, daß sie jeder normale lesen und verstehen kann. Dazu bedarf es keiner Berufsjuristen.Wer täglich 3 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet, ist nicht voll erwerbsgemindert. Wer täglich 4,5 Stunden arbeitet und dabei nach 2 Stunden eine halbe Stunde Pause macht ist nach Gesetz u Rechtsprechung voll erwerbsgemindert, weil eine Pause von 30 Minuten nach 2 Stunden Arbeit "keine Gegebenheit auf einem üblichen Arbeitsmarkt darstellt. Dies widerspricht zwar der abstrakten ( medizinischen ) Betrachtungsweise, da aber hier die konkrete, sprich tatsächliche Leistung vor Ort zu beurteilen ist, sorgt die halbe Stunde Pause dafür, daß der Mann als voll erwerbsgemindert zu beurteilen ist, da er nicht 3 Stunden durchgehend arbeit. Ich sehe Sie also außerhalb jedweden Vorwurfs, solange Sie die Pause spätestens nach 2,5 Arbeitsstunden antreten. Treten Sie die Pause erst nach der dritten Stunde an, ist die voll EM-Rente weg. Sie dürfen also 4,5 Stunden im Betrieb sein :-) ohne das Sie Angst um Ihre volle EM-Rente haben müssen. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitgeber vorher die krankheitsbedingte Pause - wie lange und vor allem nach wieviel Arbeitsstunden - vereinbaren schriftlich. Dann ist es absolut wasserdicht. Vereinbaren Sie die Pausen nicht, gelten sie arbeitsrechtlich als "Bereitschaftszeit" und somit als Arbeitszeit. Mit so einer Vereinbarung bringen Sie einen Sozialrichter natürlich vor Wut zum Kochen, aber so ist es nunmal :-) Dem Sozialrichter wird natürlich reflexartig aus anderen Schandtaten sofort einfallen, daß Arbeitspausenregelungen nachgiebiges Recht ist ( also gesetzliche Regelungen nie unterschritten aber immer besser sein können ) und eine frühe Pausenregelung schon nach 2 Std auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, entscheidend ist aber, daß eine so frühe Pausenregelung "Arbeitsmarktunüblich" ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles ganz einfach :-)Was sollen Ihre kindischen "Smilies"? Sind Sie noch in der Pubertät? Der Richter wird bestimmt stark beeindruckt sein, wenn sich der Fragensteller im Ernstfall auf Ihre Dummschwätzerei beruft. Mir sind Fälle bekannt, in denen schon wegen harmloserer Dinge Renten entzogen wurden oder zumindest unangenehme Fragen gestellt wurden. Also tun Sie bitte nicht so, als wären Sie klüger als erfahrene Berufsjuristen, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! DANKE !
Unsinn, es gibt auch Menschen, die 8 stunden arbeiten können, aber nicht den Begingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gerecht werden, siehe Behindertenwerkstätten...an Ich, Ei wo isse denn, die 5-Tage-Woche. Versteckt sich (vielleicht) hinter allgemeiner Arbeitsmarkt und "täglich". (5-Tage-Woche ist allgemein am Arbeitsmarkt üblich). Wer löst das Rätsel. Allgemein gibt es bei "Nano" eine Tasche mit Logo, die nicht im Handel erhältlich ist. W*olfgang vielleicht spendiert uns jemand exklusiv einen "EM-Rucksack". Herz1952an Herz1952: Sie sollten besser recherchieren und nicht etwas in den Gesetzestext hinein deuten, was dort nicht enthalten ist. Hier mal der Link zu den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Dort können Sie auch nachlesen, was mit den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" verstanden wird. Die sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit erfolgt tatsächlich nach der täglichen Leistungsfähigkeit (kann man z.B. auch an den Aussagen in den Reha- Entlassungsberichten oder Gutachten erkennen). Die wöchentliche Betrachtungsweise gibt es nur bei der Beurteilung, ob jemand einen leistungsgerechten Arbeitsplatz inne hat (z.B. nach sozialmedizinischer Beurteilung tgl. 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, aber 20 - Stunden- Job / Woche --> "leistungsgerechter Arbeitsplatz" wird vermutet. Wenn jemand über sein sozialmedizinisch festgestelltes Leistungsvermögen arbeitet, (z.B. Beurteilung < 3 h / täglich, aber Beschäftigung von 4,5 h täglich ), für dies zunächst zu Irritationen, kann aber immer noch eine "Beschäftigung auf Kosten der (Rest-) gesundheit darstellen. Völlig widersprechen kann man nur aber Ihrer Theorie "2,5 h arbeiten, Pause und dann nochmal eine Stunde arbeiten" : NIRGENDS wird die Beurteilung der Beschäftigung am Stück berücksichtigt. Nach dieser Theorie würde ja die Abwandlung "4 h arbeiten, 1 h Pause, nochmals 4 h arbeiten" dann ja immer noch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bedeuten..... ich
Vielleicht mache ich die Smiles, weil ich mich für nicht so besonders wichtig nehme. Dann erklären Sie mir doch mal bitte, warum in Ihren Hinzuverdienstfragebögen konkret die Frage gestellt wird, ob der Arbeitgeber die Erwerbsbeschränkungen durch besondere Pausenregelungen berücksichtigt..... WEnn Sie sagen, daß Sie Fälle kennen, in denen schon Rentnern die REnte wegen viel harmloserer Dinge entzogen wurden, sollten Sie nicht schreiben, daß evtl ein Mitarbeiter bei 4 Stunden beide Augen zudrückt. Sie sollten fairerweise den Rentnertipp über Hinzuverdienst ohne Gefahrenhinweis gänzlich entfernen von ihrer Homepage...das alleine ist fair und nur das...Wer täglich 3 Stunden ohne Unterbrechung arbeitet, ist nicht voll erwerbsgemindert. Wer täglich 4,5 Stunden arbeitet und dabei nach 2 Stunden eine halbe Stunde Pause macht ist nach Gesetz u Rechtsprechung voll erwerbsgemindert, weil eine Pause von 30 Minuten nach 2 Stunden Arbeit "keine Gegebenheit auf einem üblichen Arbeitsmarkt darstellt. Dies widerspricht zwar der abstrakten ( medizinischen ) Betrachtungsweise, da aber hier die konkrete, sprich tatsächliche Leistung vor Ort zu beurteilen ist, sorgt die halbe Stunde Pause dafür, daß der Mann als voll erwerbsgemindert zu beurteilen ist, da er nicht 3 Stunden durchgehend arbeit. Ich sehe Sie also außerhalb jedweden Vorwurfs, solange Sie die Pause spätestens nach 2,5 Arbeitsstunden antreten. Treten Sie die Pause erst nach der dritten Stunde an, ist die voll EM-Rente weg. Sie dürfen also 4,5 Stunden im Betrieb sein :-) ohne das Sie Angst um Ihre volle EM-Rente haben müssen. Sie müssen jedoch mit dem Arbeitgeber vorher die krankheitsbedingte Pause - wie lange und vor allem nach wieviel Arbeitsstunden - vereinbaren schriftlich. Dann ist es absolut wasserdicht. Vereinbaren Sie die Pausen nicht, gelten sie arbeitsrechtlich als "Bereitschaftszeit" und somit als Arbeitszeit. Mit so einer Vereinbarung bringen Sie einen Sozialrichter natürlich vor Wut zum Kochen, aber so ist es nunmal :-) Dem Sozialrichter wird natürlich reflexartig aus anderen Schandtaten sofort einfallen, daß Arbeitspausenregelungen nachgiebiges Recht ist ( also gesetzliche Regelungen nie unterschritten aber immer besser sein können ) und eine frühe Pausenregelung schon nach 2 Std auf dem Arbeitsmarkt möglich ist, entscheidend ist aber, daß eine so frühe Pausenregelung "Arbeitsmarktunüblich" ist. Sie sehen, es ist eigentlich alles ganz einfach :-)Was sollen Ihre kindischen "Smilies"? Sind Sie noch in der Pubertät? Der Richter wird bestimmt stark beeindruckt sein, wenn sich der Fragensteller im Ernstfall auf Ihre Dummschwätzerei beruft. Mir sind Fälle bekannt, in denen schon wegen harmloserer Dinge Renten entzogen wurden oder zumindest unangenehme Fragen gestellt wurden. Also tun Sie bitte nicht so, als wären Sie klüger als erfahrene Berufsjuristen, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben! DANKE !
Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist es kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und somit voll sozialversicherungspflichtig wie bei Ihnen mit 14 oder 15 Gehältern. Weihnachts und Urlaubsgeld sind nicht unvorhergesehen wie bei Krankheitsvertretungen und damit voll abgabenpflichtig. 70 Prozent aller normalen Vollzeitjobber mit 160 std. /montl. bekommen darueber hinaus weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld, aber der 2,59 stunden-jobber mit 4 Euro was ? Der einzige Grund, weshalb Geringfügigkeitsarbeiter überhaupt eingstellt werden ist eben die Pauschalabgabenlast und die fällt mit mit 1 cent über 450,- Euro weg... Alles Tagträumereien entstanden aus juristischen Abstrahierungen die komplett an der Realität vorbeigehen.. Aber vor Gericht machen solche weltfremden Kapriolen natürlich Eindruck auf noch weltfremdere Berufsjuristen... Tschö mit öWas steht auf der DRV Homepage ? Sie dürfen 2 x 900,- Euro hinzuverdienen...Ja und, was ist daran falsch? Mit entsprechenden Löhnen ist das durchaus machbar, ohne 3 Arbeitsstunden/Tag zu erreichen. Manchmal gibt es auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld.
So Anton es ist Zeit für die blauen Pillen, schön runter schlucken, ja so ist brav. Ja und, was ist daran falsch? Mit entsprechenden Löhnen ist das durchaus machbar, ohne 3 Arbeitsstunden/Tag zu erreichen. Manchmal gibt es auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld.Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist es kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr und somit voll sozialversicherungspflichtig wie bei Ihnen mit 14 oder 15 Gehältern. Weihnachts und Urlaubsgeld sind nicht unvorhergesehen wie bei Krankheitsvertretungen und damit voll abgabenpflichtig. 70 Prozent aller normalen Vollzeitjobber mit 160 std. /montl. bekommen darueber hinaus weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld, aber der 2,59 stunden-jobber mit 4 Euro was ? Der einzige Grund, weshalb Geringfügigkeitsarbeiter überhaupt eingstellt werden ist eben die Pauschalabgabenlast und die fällt mit mit 1 cent über 450,- Euro weg... Alles Tagträumereien entstanden aus juristischen Abstrahierungen die komplett an der Realität vorbeigehen.. Aber vor Gericht machen solche weltfremden Kapriolen natürlich Eindruck auf noch weltfremdere Berufsjuristen... Tschö mit ö
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