Hallo Karina,
eine Einmalzahlung (z.B. Urlaubsabgeltung) ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Bezüglich Ihrer Betriebsrente setzen Sie sich bitte mit der VBL in Verbindung.