Zu a: Ja
Zu b: Da die Steuerbescheide grds. jeweils frühestens im Folgejahr vorgelegt werden können, erfolgt die Prüfung des Hinzuverdienstes in einer "rückschauenden Betrachtung" in der Weise, als dass für die laufende Rente der der zuletzt erteilte bzw. der für das letzte Kalenderjahr erteilte Steuerbescheid zugrunde gelegt wird.
Zu c: Grundsätzlich wird der Monatsschnitt errechnet, in dem durch 12 geteilt wird. Wenn dies Einfluss auf die Höhe des Anrechnungsbetrages hat, können Sie jedoch auch geltend machen, dass Ihr Einnahmen/Gewinne im Laufe des Jahres unterschiedlich hoch ausgefallen sind. Sie müssten dies dann jedoch anhand geeigneter Unterlagen belegen bzw. nachweisen.
Zu d: Die Rente wird bis zur nächsten "Teilrenten-Stufe" gekürzt.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/altersrentner_hinzuverdienst.html?nn=85096