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Hinzuverdienst vor Rentenbeginn

von alpeter27.06.2008 | 10:23
1033 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde 2009 vorzeitig Rente aufgrund von Arbeitslosigkeit beantragen. Ich beziehe keine Zahlung aus ALG II (keine Bedürftigkeit), bin jedoch geringfügig beschäftigt (€ 400/Monat). Darf ich die jährliche Summe von € 4800 überschreiten (Sonderzahlung) oder wäre dadurch der Rentenbeginn gefährdet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Minijob wird kein Problem darstellen, solange Sie nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Über diese Grenze hinaus entfällt die Arbeitslosigkeit.

Da Arbeitslosigkeit bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ein wesentliches Kriterium darstellt, sollten Sie weiterhin gemeldet sein.

3 Antworten

LSam 27.06.2008 | 19:24
ja, Überschreitung ist möglich, 2x im Jahr können in einem Mon. 800 verdienst werden. Der Rentenbeginn ist dadurch nicht gefährdet, Auswirkungen würden sich bei dreimaligem, auch nur geringem Überschreiten ergeben, indem die Altersrente um 1/3 gemindert wird. Dazu aber die Hinweise im Rentenbescheid nach Anlage 6 beachten.
Amadéam 27.06.2008 | 23:46
Hinsichtlich des Nachweises der Zeiten der Arbeitslosigkeit beachten Sie unbedingt folgendes: http://www.flegel-g.de/arbeitslos-rentenvers.html Wenn Sie "sorgloses" Vertrauen gegenüber der Arbeitsverwaltung an den Tag legen, könnte es ein böses Erwachen geben.
alpeteram 28.06.2008 | 17:51
Danke für die Informationen - die geschilderten Probleme hatte ich bereits berücksichtigt! Trotzdem auch für Andere sehr hilfreich!
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