Sehr geehrte Experten,
Ihre Antwort ist inhaltlich nicht ganz korrekt, und zudem die Antwort auch noch m. E. fahrlässig.
Erst einmal muss man abklären, ob es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen handelt (...weniger als 3 Stunden täglich einsetzbar...) oder wegen verschlossenen Arbeitsmarktes.
Beim Ersteren hat Keit Moon und die Experten recht.
Beim Zweiteren muss man aufpassen. Man darf auch € 400 verdienen, aber die Tätigkeit muss weniger als 3 Stunden täglich sein, also höchstens 2,9 Std. Ab 3 Std. gilt der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen, so dass man nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, auch wenn man die € 400 einhält.
Liebe Experten, bitte Ihre Antwort korrigieren.
Liebe Redaktion, bitte einen entsprechenden Artikel ,sofern noch nicht gesehen, einpflegen.
Dies ist eine gemeinsame Entscheidung aller Rentenversicherungsträger.