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Hinzuverdienst wegen voller EWM

von Rita27.07.2009 | 09:41
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Habe da eine Frage. Erhalte seit 2007 Rente wegen voller EWM. Seit ca. 2 Jahren verdiene ich mir etwas dazu da ich von 450 Euro Rente nicht leben kann. Hab mich zwar schon überall erkundigt und gehört das der Betrag von 345 Euro auf 400 Euro erhöht wurde. Aber jemehr ich mich erkundige - umso mehr kommen unterschiedliche Antworten. Das macht mich verrückt. Würde mich freuen wenn Sie mir eine genaue Angabe geben würden. Ganz liebe Grüsse Rita

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Keith Moon hat die aktuelle Lage bereits umfangreich geschildert. Ergänzen möchte ich noch, dass sich diese Hinzuverdienstgrenze in der Regel an der Geringfügigkeitsgrenze orientiert. So lag diese Grenze früher mal bei 345 Euro im Monat. Wo die Grenze in den nächsten Jahren liegen wird, ist heute noch nicht absehbar.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da Rita diesen Job bereits seit zwei Jahren ausübt, bin davon ausgegangen dass die Erwerbsminderung an sich kein Thema mehr ist. Schließlich hatte die Sachbearbeitung genug Zeit zu prüfen.

3 Antworten

Keith Moonam 27.07.2009 | 10:02
Egal, welche Rente Sie beziehen, seit dem 1. Januar 2008 beträgt die allgemeine monatliche Hinzuverdienstgrenze 400 Euro brutto. Sie können also Monat für Monat 400 Euro nebenbei verdienen, ohne dass Ihnen dadurch Ihre Rente gemindert wird. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen Sie sogar zweimal das Doppelte verdienen. Das bedeutet zehn Monate á 400 Euro und zwei Monate á 800 Euro. Unerheblich ist es, in welchen Monaten Sie das Doppelte der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze verdienen. Wichtig ist nur, dass Sie im Monat vor dem Mehrverdienst die Hinzuverdienstgrenze mit Ihrem Verdienst eingehalten haben. Sind Sie für mehrere Arbeitgeber tätig, so ist der Hinzuverdienst aus allen Beschäftigungen zu addieren und darf die Grenze von 400 Euro monatlich insgesamt nicht überschreiten. Das gilt übrigens auch für Selbständige. Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze gilt in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen
Unbekanntam 27.07.2009 | 15:41
Sehr geehrte Experten, Ihre Antwort ist inhaltlich nicht ganz korrekt, und zudem die Antwort auch noch m. E. fahrlässig. Erst einmal muss man abklären, ob es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen handelt (...weniger als 3 Stunden täglich einsetzbar...) oder wegen verschlossenen Arbeitsmarktes. Beim Ersteren hat Keit Moon und die Experten recht. Beim Zweiteren muss man aufpassen. Man darf auch € 400 verdienen, aber die Tätigkeit muss weniger als 3 Stunden täglich sein, also höchstens 2,9 Std. Ab 3 Std. gilt der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen, so dass man nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, auch wenn man die € 400 einhält. Liebe Experten, bitte Ihre Antwort korrigieren. Liebe Redaktion, bitte einen entsprechenden Artikel ,sofern noch nicht gesehen, einpflegen. Dies ist eine gemeinsame Entscheidung aller Rentenversicherungsträger.
Wolfgangam 27.07.2009 | 21:53
Hallo Unbekannt, > Man darf auch € 400 verdienen, aber die Tätigkeit muss weniger als 3 Stunden täglich sein, also höchstens 2,9 Std. Nonsence ...das ist individuell verschieden. Man/Frau kann auch 10 Std. täglich neben der EM-Rente auf das Baugerüst auf- und abklettern. Es ist möglich, wider der eigenen Gesundheit in vollem Umfange weiter zu arbeiten, ohne Wegfall der Rente - höchstens unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenzen mit Kürzungen zu rechnen. Experte hat da keine speziellen Hinweise/Einschränkungen gemacht ....oder ?!! Fahrlässig wäre es, auf Foren-Gequakel zu hören, statt sich in diesen Fragen direkt an die DRV zu wenden - noch sich auf Red-Artikel aus dem Netz zu berufen ;-)) Gruß w.
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