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Experten-Antwort

Hinzuverdienst West Ost ?

von jack10.10.2012 | 13:53
1798 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Bin teilweise Erwerbsgemindert und beziehe entsprechende Rente. Habe die Möglichkeit in Berlin einen Job aufzunehmen. Welche der in dem Rentenbescheid angegebenen Hinzuverdienst darf ich erreichen ? Den Wert für West oder den Wert für Ost ? Oder gilt die Einteilung nach ehemals West und Ost Berlin ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird der Hinzuverdienst in den neuen Bundesländern ( Beitrittsgebiet) einschließlich Berlin-Ost erzielt, dann sind die im Rentenbescheid angegebenen Hinzuverdienstgrenzen für Ost maßgebend.

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2 Antworten

DarkKnight RVam 10.10.2012 | 15:38
Hallo Jack, die Einteilung ist tatsächlich so: Alte Bundesländer einschließlich Berlich (West) und Neue Bundesländer einschließlich Berlin (Ost)
Claire Grubeam 10.10.2012 | 20:53
In Abhängigkeit davon, ob die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in den alten oder in den neuen Bundesländern ausgeübt wird, ist entweder der aktuelle Rentenwert oder der aktuelle Rentenwert (Ost) in Ansatz zu bringen. Für Berlin gilt die "Einteilung" nach ehemals Berlin West / Berlin Ost. Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2008: West: Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB VI, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Ost: Hinzuverdienstfaktor x (jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x aktuellen Rentenwert (Ost) : aktuellen Rentenwert; gerundet auf 2 Dezimalstellen) x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB VI, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Guckst du auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und folgende Seiten.
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