Die beiden vorherigen Beiträge können durch mich bestätigt werden. Freibetrag für die Witwe = 742,90 € + Freibetrag je Kind (siehe Hinweis von...) = 157,58 €. Dies ergibt somit einen Gesamtfreibetrag von 1058,06 €. Da Sie Arbeitsentgelt erzielen, erfolgt eine pauschale Umrechnung vom Bruttoentgelt in ein anrechenbares Nettoentgelt. Der Pauschalabzug beträgt 40 Prozent. Ihr maximales Bruttoentgelt (ohne Kürzungen in der Witwenrente zu haben) beträgt somit 1763,43€ monatlich. Da Sie in Niedersachsen wohnen, ist für die Berechnung der Freibeträge der aktuelle Rentenwert (West) maßgeblich. Da sich in der Regel zum 01.07. eines jeden Jahres dieser Wert ändert, ändern sich auch die jeweiligen Freibeträge. Freibetrag Witwe = 26,4 x aktueller Rentenwert (z.Zt. 28,14 €). Freibetrag Kind = 5,6 x aktueller Rentenwert (z.Zt. 28,14 €). Sie können somit bei Änderungen des aktuellen Rentenwertes sich die Freibeträge selbst errechnen.