Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst Witwenrente, Kinder nicht vom Verstorbenen

von Katja11.09.2013 | 13:13
1475 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe die große Witwenrente und bin in einem Angestelltenverhältnis wo ich derzeit noch unter dem Freibetrag verdiene. Ich habe zwei Kinder ,die nicht von meinem verstorbenen Mann sind, aber trotzdem Halbwaisenrente beziehen von ihrem gleichfalls verstorbenen Vater, mit dem ich aber nicht verheiratet war. Inwieweit werden die Kinder, die ja nicht vom verstorbenen Ehemann sind, bei dem Einkommensfreibetrag mit angerechnet? Wir wohnen in Niedersachsen.Wie hoch ist dann der Einkommensfreibetrag? Danke für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die beiden vorherigen Beiträge können durch mich bestätigt werden. Freibetrag für die Witwe = 742,90 € + Freibetrag je Kind (siehe Hinweis von...) = 157,58 €. Dies ergibt somit einen Gesamtfreibetrag von 1058,06 €. Da Sie Arbeitsentgelt erzielen, erfolgt eine pauschale Umrechnung vom Bruttoentgelt in ein anrechenbares Nettoentgelt. Der Pauschalabzug beträgt 40 Prozent. Ihr maximales Bruttoentgelt (ohne Kürzungen in der Witwenrente zu haben) beträgt somit 1763,43€ monatlich. Da Sie in Niedersachsen wohnen, ist für die Berechnung der Freibeträge der aktuelle Rentenwert (West) maßgeblich. Da sich in der Regel zum 01.07. eines jeden Jahres dieser Wert ändert, ändern sich auch die jeweiligen Freibeträge. Freibetrag Witwe = 26,4 x aktueller Rentenwert (z.Zt. 28,14 €). Freibetrag Kind = 5,6 x aktueller Rentenwert (z.Zt. 28,14 €). Sie können somit bei Änderungen des aktuellen Rentenwertes sich die Freibeträge selbst errechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Xam 11.09.2013 | 13:42
Freibetrag Witwenrente: 742,90 € Erhöhungsbetrag für jedes Kind: 157,58 €
....am 11.09.2013 | 13:35
Der Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das – einen Anspruch auf Waisenrente nur deshalb nicht hat, weil es kein Kind des Verstorbenen ist (die „sonstigen“ Voraussetzungen für eine Waisenrente - Alter, Schul-/Berufsausbildung, etc. - liegen aber vor),
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026