Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

von Petra Deckert22.04.2014 | 10:48
4320 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich erhalte Erwerbsminderungsrente wg. voller Erwerbsminderung. Ich moechte jetzt erstmalig versuchen, etwas dazuzuverdienen. Gibt es hier Regeln, die ich zu beachten habe ? Gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 EUR pauschal fuer jeden, oder gibt es auch individuelle Regeln ? Gibt es eine Begrenzung von Arbeitsstunden pro Tag, pro Woche oder pro Monat ? Dankr schonmal fuer die Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Deckert,

grundsätzlich gilt, dass bei allen Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten ist.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein unschädlicher Hinzuverdienst i.H.v. 450,00 Euro monatlich möglich. In zwei Monaten pro Kalenderjahr kann diese Grenze sogar bis zum Doppelten (900,00 Euro) überschritten werden, ohne dass der Hinzuverdienst die Rente mindern würde. Erst wenn darüber hinaus weiterhin die Grenze überschritten würde, dann würde es zur Zahlung einer sogenannten Teilrente i.H.v. z.B. 3/4 der bisherigen Rente kommen. Hierfür gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die man Ihnen in einer persönlichen Beratung genau erläutern könnte.

Grundsätzlich wird bei dem Hinzuverdienst nur die Höhe des Verdienstes betrachtet und nicht die absolvierte Stundenanzahl. Es kann jedoch jederzeit eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger erfolgen, ob mittlerweile eine Besserung im Gesundheitszustand eingetreten ist und nunmehr eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Diese Überprüfung kann aber auch völlig unabhängig von der Ausübung einer Beschäftigung erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Peter M.am 22.04.2014 | 11:22
Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Erwerbsminderungsrentner können bis zu 450 Euro monatlichzu ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente fürchten zu müssen. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente bezieht, kann je nach Höhe der beanspruchten Rente teilweise deutlich mehr hinzuverdienen, und zwar abhängig von seinem individuellen Arbeitsverdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Möglich sind der Bezug einer Teilrente in Höhe von 1/4, der Hälfte und 3/4 einer vollen Erwerbsminderungsrente. Alte Bundesländer: Die Hinzuverdienstgrenze für einen Durchschnittsverdiener liegt im Jahr 2014 bei Bezug einer Dreiviertel-Rente derzeit bei 1.410,15 Euro pro Monat, bei einer Halb-Rente bei 1.907,85 Euro und bei einer Viertel-Rente bei 2.322,60 Euro. Neue Bundesländer: Die Hinzuverdienstgrenze für einen Durchschnittsverdiener liegt bei bei Bezug einer Dreiviertel-Rente im Jahr 2014 bei 1.195,95 Euro pro Monat, bei einer Halb-Rente bei 1.618,05 Euro und bei einer Viertel-Rente bei 1.969,80 Euro. Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können eine Teilrente lediglich in Höhe der Hälfte der Vollrente beanspruchen. Ein teilweise erwerbsgeminderter Duchschnittsverdiener kann im Jahre 2014 zu seiner vollen Rente 1.907,85 Euro, zu seiner halben Rente 2.322,60 Euro hinzuverdienen. Für die neuen Länder ergeben sich die Beträge in Höhe von 1.618,05 Euro bzw. 1.969,80 Euro. Zweimal im Kalenderjahr können alle diese Hinzuverdienstgrenzen bis zum Doppelten der jeweiligen Beträge überschritten werden.
GroKoam 22.04.2014 | 12:53
Sie dürfen so viel verdienen wie Sie wollen, keiner kann Ihnen das Arbeiten verbieten.
Petra Deckertam 22.04.2014 | 12:54
Hallo! Danke fuer die Muehe, aber ich weiss nicht, was eine Teilrente ist bei Erwerbsminderungsrente und das mit der Hinzuverdienstgrenze habe ich auch nicht verstanden... Heisst das, wenn ich eine Erwerbsminderungsrente in genannter Hiehe beziehe, darf ich nichts hinzuverdienen ? Sorry, bin nicht vom Fach ... Und was ist mit den Arbeitsstunden ? Gibt es da eine Begrenzung ?
Steppenwolfam 22.04.2014 | 14:18
Zitat von Petra Deckert anzeigenausblenden
Logisch gibt es eine Begrenzung!! Wenn Sie mehr als 3h am Besten weniger arbeiten verlieren Sie den Anspruch auf Ihre volle Rente .....es kann zu einer Nachprüfung kommen und die Rente kann gegebenfalls ganz wegfallen also immer gut überlegen was man tut auch wenn man wegen der Kohle über seine eigenen Leistungsgrenzen hinausgeht........ http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_3556325C8B08B5FD9F…
Steppenwolfam 22.04.2014 | 14:25
Noch ein Link.... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Al… Wie bereits seit dem 1.1.2008 gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze, die derzeit 450 Euro brutto beträgt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Deshalb unter 3 h täglich bleiben.....wie gesagt wenn Sie nicht nachweislich auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten.....stellt sich die Frage was besser ist .....Rente verlieren oder so klar kommen....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026