Hallo Petra Deckert,
grundsätzlich gilt, dass bei allen Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten ist.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein unschädlicher Hinzuverdienst i.H.v. 450,00 Euro monatlich möglich. In zwei Monaten pro Kalenderjahr kann diese Grenze sogar bis zum Doppelten (900,00 Euro) überschritten werden, ohne dass der Hinzuverdienst die Rente mindern würde. Erst wenn darüber hinaus weiterhin die Grenze überschritten würde, dann würde es zur Zahlung einer sogenannten Teilrente i.H.v. z.B. 3/4 der bisherigen Rente kommen. Hierfür gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die man Ihnen in einer persönlichen Beratung genau erläutern könnte.
Grundsätzlich wird bei dem Hinzuverdienst nur die Höhe des Verdienstes betrachtet und nicht die absolvierte Stundenanzahl. Es kann jedoch jederzeit eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger erfolgen, ob mittlerweile eine Besserung im Gesundheitszustand eingetreten ist und nunmehr eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Diese Überprüfung kann aber auch völlig unabhängig von der Ausübung einer Beschäftigung erfolgen.