Sehr geehrte Damen und Herren des Expertenforums,
wir haben einen Minijobber eingestellt mit einem monatlichen Verdienst von gleichbleibend 440 Euro = 5.280 Euro/Jahr.
Gemäss dem vorgelegten Rentenbescheid handelt es sich um eine Altersrente für langjährig Versicherte, der Mitarbeiter wurde am 15.12.2019 65 Jahre alt.
In der Checkliste für die Minijobber hat er angegeben, das er Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist.
Seine Hinzuverdienstgrenze laut diesem Rentenbescheid beträgt 6.300 Euro/Jahr.
ZUSÄTZLICH ist im Rentenbescheid ein Hinzuverdienstdeckel in Höhe von ca. 3.000 Euro aufgeführt.
Können Sie mir freundlicherweise bitte erklären, ob ich diesen Hinzuverdienstdeckel ebenfalls berücksichtigen muss? Bedeutet es, das der Minijobber lediglich 3.000 Euro verdienen darf.
Oder kann ich beruhigt von einer Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro/Jahr ausgehen und somit würde er mit seinem Jahresverdienst von 5.280 Euro sicher sein, die Grenzen nicht zu überschreiten?
Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten, denn das Thema Hinzuverdienstdeckel ist neu für mich.
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
Barbara Desser